Gut versichert: Teil 6 – Wann lohnt sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung?

Die Vermögenshaftpflichtversicherung ist Teil der Berufshaftpflichtversicherung. Zwar sind Vermögensschäden auch in der Privathaftpflichtversicherung integriert, doch nicht mit einer Deckungssumme, wie sie bei Schäden am Vermögen Dritter durch die Ausübung eines entsprechenden Dienstleistungsberufs entstehen können. Wann lohnt sich also eine Vermögenshaftpflichtversicherung? Sie lohnt sich in jedem Fall für alle Personen, die fremde Vermögensinteressen vertreten oder verwalten, aber auch begutachtende, vollstreckende, beratende, prüfende und beurkundende Tätigkeiten können große Schäden am Vermögen Dritter verursachen.

Berufsgruppen, für die sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung lohnt

Für einige Berufe ist der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Berufszulassung wird erst dann erteilt, wenn der Versicherungsvertrag vorgelegt werden kann. Dabei deckt die Vermögenshaftpflichtversicherung nicht nur Vermögensschäden ab, die der Versicherte selbst verursacht, sondern auch jene seiner Mitarbeiter und Partner. Sollte also in einer Steuerberatungskanzlei ein Dienstnehmer einen gravierenden Fehler begehen, der sich auf das Vermögen des Klienten auswirkt, ist der Schaden versicherungstechnisch ebenfalls gedeckt. Speziell bei bestimmten Kammerberufen ist die Vermögenshaftpflichtversicherung vorgeschrieben, dazu zählen etwa Rechts- und Patentanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ebenfalls in die Gruppe fallen Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister, aber auch Bausparberater. Es lässt sich einfach nachvollziehen, wie berufsbedingte Fehler bei einem Steuerberater Schäden am Vermögen Dritter verursachen können, ebenfalls bei Finanzdienstleistern. Schwieriger wird es bereits, sich derartige Fehler etwa in der IT-Branche vorzustellen. Doch auch für diese Berufsgruppe zeigen Fallbeispiele, dass sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung lohnt.

Fallbeispiele: Wann lohnt sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung?

Kann ein IT-Fachmann einen Fehler begehen, der zum Versicherungsfall einer Vermögenshaftpflichtversicherung werden kann, der einen derart großen Schaden verursacht, dass die Schadenssumme nicht mehr durch eine Private Haftpflichtversicherung gedeckt ist? Unvorstellbar? Nein, wie der berufliche Alltag zeigt. So wurde von einem IT-Spezialisten für einen großen Sportverband eine Software zur Erstellung von Mitgliedsausweisen entwickelt. Die Ausweise sollten mit Spielberechtigungen und dementsprechendem Logo versehen werden. Doch die Verwaltung der Berechtigungen erwies sich als mangelhaft und die Berechtigungen zeigten sich als falsch vermerkt. Der Fehler entstand durch ein falsches Datumsfeld in der Kennzeichnungssoftware. Das Ergebnis waren 30.000 falsch produzierte und ausgegebene Ausweise, Schadenssumme 23.000 Euro plus die Kosten für die Erstellung der neuen Ausweise. Der IT-Spezialist hatte jedoch zu Beginn seiner selbständigen Tätigkeit eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in die eine Vermögenshaftpflichtversicherung integriert war. Aber auch Grafiker und Medienagenturen können große Vermögensschäden verursachen, oft genügt ein kleiner Druck- oder Schreibfehler. So schlich sich etwa bei einer relativ kleinen Medienagentur ein Druckfehler bei der Schaltung einer Anzeige in einer Regionalzeitung für eine Unternehmenskette ein. Die Kette wollte Kunden mit einer Aktion locken, bei der 2 Stück eines Produktes zum Preis von einem Stück angeboten wurden, 2 für 1 sollte es heißen. Doch es stellte sich heraus, dass die Agentur ein Angebot 3 für 1 in der Anzeige veröffentlichte. Der Schaden war groß, 150.000 Euro, ein Betrag, der die Leistungen aus einer Privaten Haftpflicht weit übersteigt. Dieser Fall beweist ebenfalls, dass sich eine Vermögenshaftpflichtversicherung auch dann lohnt, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Beinahe jeder Berufsgruppe können Fehler unterlaufen, die Schäden am Vermögen Dritter nach sich ziehen und die Höhe der Schadenssumme von der Privaten Haftpflichtversicherung nicht mehr abgedeckt wird und wirtschaftlicher Ruin kann die Folge sein.

„Gut versichert“ – bisher erschienene Beiträge

Teil 1: Versicherungen, eine Übersicht
Teil 2: Riester Rente
Teil 3: Haftpflichtversicherung
Teil 4: Betriebliche Altersvorsorge
Teil 5: Berufsunfähigkeitsversicherung
Teil 6: Vermögenshaftpflichtversicherung
Teil 7: Risikolebensversicherung
Teil 8: Betriebshaftpflichtversicherung
Teil 9: Autoversicherung
Teil 10: Dread Disease Versicherung
Teil 11: Berufshaftpflichtversicherung

2 Kommentare

  1. Es ist zwar richtig, dass die Privathafpflichtversicherung auch Vermögensschäden abdeckt. Aber wie der Name schon sagt: nur im privaten Umfeld! Sämtliche oben genannten Beispiele würden daher von einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung alleine schon mit dem Hinweis auf den auschliesslich beruflichen Zusammenhang abgelehnt werden.

  2. Es geht hier nicht um die Privathaftpflicht.
    wirtschaft.com

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