Verkehrsministerium will keine Bußgelder im Diesel-Skandal

Das Bundesverkehrsministerium hat im Abgasskandal des Volkswagen-Konzerns versucht, eine Diskussion um milliardenschwere Bußgelder für den Automobilhersteller einzudämmen. Obwohl Fachleute innerhalb des Ministeriums bereits im vergangenen Jahr zu dem Schluss gekommen waren, dass die Verhängung eines hohen Bußgeldes gegen den Konzern möglich wäre, wurden keine entsprechenden Schritte eingeleitet. Gegenüber Parlamentariern und Journalisten wurde das Bild einer diffusen Rechtslage aufrechterhalten.

Das geht aus Dokumenten hervor, die der „Welt am Sonntag“ vorliegen und die im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Abgasaffäre zitiert werden. Im Juli 2016 hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) öffentlich erklärt, er verzichte auf ein Bußgeld von VW. Der Staatskasse entgehen damit viele Milliarden an möglichen Einnahmen. Da nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Autos von VW mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, könnte auf den Konzern bei einer entsprechenden Anwendung der Gesetze ein Bußgeld von bis zu 12,5 Milliarden Euro zukommen, schreibt die Zeitung. Experten des Ministeriums waren bis mindestens Oktober 2015 davon ausgegangen, dass aufgrund der Rechtslage der Einbau illegaler Abschalteinrichtung nicht oder wenn dann nur mit einem Bußgeld in einer Gesamthöhe von 5.000 Euro geahndet werden könnte. Die Auslegung der entsprechenden Gesetze war im Ministerium offenbar umstritten. Spätestens im Mai 2016 hatte sich dann aber intern die Erkenntnis durchgesetzt, dass Strafzahlungen doch möglich seien, und zwar von bis zu 5.000 Euro – pro Auto. Das wurde nach einer Anfrage der Zeitung im Mai vergangenen Jahres in einem Antwortentwurf zunächst auch so formuliert. Allerdings wurde diese Passage in der später an die „Welt am Sonntag“ verschickten Mail mit Billigung der Ministeriumsspitze gestrichen. Man solle das „ganze Pulver noch nicht verschießen“, hieß es in einem handschriftlichen Vermerk unter dem Entwurf. Im Untersuchungsausschuss zur Abgasaffäre hatte das Ministerium darüber hinaus die Aussagegenehmigung für leitende Beamte zur Frage der Sanktionsmöglichkeiten verweigert. Die Begründung gegenüber dem Abgeordneten lautete, die EU-Kommission habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Jede öffentliche Einlassung zur Sache würde die „Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung einengen“. Parlamentarier mehrerer Parteien, auch der CDU, hatten die Informationspolitik des Verkehrsministeriums bei der Aufklärung der Abgasaffäre wiederholt kritisiert. Auf Anfrage erklärt dazu das Ministerium, der Vorgang sei „bereits lange öffentlich und für jedermann nachlesbar im Abschlussbericht des Abgas-Untersuchungsausschusses“. Dieser liegt rund sechs Wochen vor. Gegenüber Volkswagen habe man Maßnahmen entsprechend dem „Ordnungswidrigkeitenrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit … ergriffen“. Tatsächlich sieht der entsprechende Paragraf nur vor, dass ein Bußgeld erhoben werden „kann“. Zudem laufe derzeit ein Bußgeldverfahren in der Abgasaffäre gegen Audi, so das Ministerium. Nur: Das haben die Strafverfolgungsbehörden eingeleitet und ist nicht zu verwechseln mit den Handlungsoptionen des Ministeriums.

Foto: VW-Logo, über dts Nachrichtenagentur

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