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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform des Privatrechts. Sie ist eine Handelsgesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird und nur begrenzt rechtsfähig ist. Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Die Personengesellschaft selbst ist keine juristische Person und ihr Rechtsstatus kann erlöschen, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung zurück zieht. Die Gesellschafter leiten und vertreten die Gesellschaft in der Regel selbst und haften im Ernstfall auch mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten. Das gilt nicht für die Kommanditgesellschaft, deren Gesellschafter nur bis zu der Summe haften, die im Handelsregister eingetragen ist. Man unterscheidet Personenhandelsgesellschaften wie die OHG und die KG und eingetragene Erwerbsgesellschaften wie die OEG und KEG. Einer Personenhandelsgesellschaft fehlt die eigene Rechtspersönlichkeit, alle Gesellschafter sind natürliche Personen. Die Rechtsform der eingetragenen Erwerbsgesellschaften (EEG) gibt es in Deutschland erst seit 1991. Sie erleichtert freien Berufen, Land- und Forstwirten und Kleingewerbetreibenden die Unternehmensgründung. Ebenfalls zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Stille Gesellschaft (StG).

Im Mittelpunkt einer Personengesellschaft stehen das persönliche Engagement und die persönlichen Fähigkeiten der Gesellschafter, die in der Regel eng zusammen arbeiten, um ein gemeinsam definiertes Wirtschaftsziel zu verfolgen und zu erreichen. Die Beschlussfassung ist nicht von der Höhe des eingebrachten Kapitals abhängig. Das Vermögen einer Personengesellschaft umfasst alle Sach- und Geldmittel, die gemeinsam erwirtschaftet werden und ist gesamthänderisch gebunden. Ein einzelner Gesellschafter kann nicht darüber entscheiden, wie und wofür das Geschäftskapital eingesetzt wird. Alle Anteile an einer Personengesellschaft sind personengebunden und nur dann übertragbar, wenn alle anderen Gesellschafter damit einverstanden sind. Andere Regelungen können bei der Unternehmensgründung vertraglich vereinbart werden.

Die einfachste Form einer Personengesellschaft ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die schon entsteht, wenn zwei oder mehr Personen in loser Übereinkunft denselben Zweck verfolgen. Schon eine Fahrgemeinschaft erfüllt unter Umständen die wichtigsten Kriterien zur Gründung einer GbR.