Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder Mini GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Stammkapital nur einen Euro betragen muss (GmbH 25000 Euro). Im Unterschied zur GmbH sind Sacheinlagen nicht zulässig und alle Einlagen müssen vor der Anmeldung im Handelsregister erbracht sein. Die Mini GmbH wurde in Deutschland 2008 per Gesetz (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen MoMiG) als eigene Unternehmensform eingeführt, um Existenzgründern, die über wenig Startkapital verfügen, die Gründung einer GmbH zu ermöglichen. Die Mini GmbH ist eine Alternative zur Limited, einer Kapitalaktiengesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen, die in Großbritannien und in vielen Ländern des Commonwealth sehr gebräuchlich ist.
Die Mini GmbH ist keine eigene Rechtsform, die offizielle Bezeichnung (Unternehmergesellschaft UG) erhält lediglich einen Zusatz (haftungsbeschränkt), der im Firmennamen enthalten sein muss und nicht abgekürzt werden darf.
Eine Mini GmbH muss per Gesetz jedes Jahr 25 % des Gewinns, den sie erwirtschaftet hat, zurücklegen. Hat sich durch diese Maßnahme ein Stammkapital von 25000 Euro gebildet, kann sie in eine herkömmliche GmbH umgewandelt werden, wenn die Gesellschaftsversammlung einen sogenannten Kapitalerhöhungsbeschluss fasst.
Die Gründung einer Mini GmbH vollzieht sich wie die Gründung einer GmbH nach Abschluss eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags (Satzung) mit dem Eintrag ins Handelsregister.
Nach dem GmbH-Gesetz ist für das Gründungsverfahren ein Musterprotokoll vorgesehen, das die Gründung kosten- und zeitsparend vereinfacht. Ein vereinfachtes Gründungsverfahren setzt aber voraus, dass höchstens drei Gesellschafter an der Gründung beteiligt sind, dass es keine abweichenden Bestimmungen gibt und dass nur ein Geschäftsführer benannt wurde.
Die Gesellschafter der Mini GmbH sind praktisch deren Inhaber. Sie machen in der Gesellschaftsversammlung von ihrem Stimmrecht Gebrauch und treffen alle wichtigen Entscheidungen. Droht eine Zahlungsunfähigkeit – und sei es nur in Hinblick auf eine einzige Verbindlichkeit – muss per Gesetz sofort eine Gesellschaftsversammlung einberufen werden.
Einen Aufsichtsrat gibt es in einer Mini GmbH in der Regel nicht.
Letzte Kommentare