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GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Das finanzielle Risiko für die Gesellschafter ist dadurch begrenzt, Neugründer wählen deshalb häufig diese Unternehmensform. Das Stammkapital (in Deutschland zurzeit mindestens 25000 Euro) wird von den Gesellschaftern in Form von Einlagen eingebracht. Eine GmbH unterliegt den Bestimmungen des Handelsgesetzes, der Firmenname muss den Zusatz „GmbH“ enthalten.

Die Gründung einer GmbH vollzieht sich mit dem Eintrag ins Handelsregister, der abzuschließende Gesellschaftsvertrag einschließlich der Satzung muss von allen Gesellschaftern unterschrieben und notariell beglaubigt sein. Gründer kann eine (juristische oder natürliche) Einzelperson sein, es können sich aber auch beliebig viele rechtsfähige Personen oder Gesellschaften (zum Beispiel OHG, GbR, Erbengemeinschaften) an der Gründung beteiligen. Vor dem Eintrag ins Handelsregister hat eine GmbH den Status einer Vorgründungs- oder Vorgesellschaft (GmbH i.G. = Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung), die bereits teilweise rechtsfähig ist und zum Beispiel Grundstücke erweben kann. Bevor der Gesellschaftsvertrag beurkundet ist, haften die Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner.

Organisiert ist die GmbH in der Gesellschaftsversammlung, in der jeder Gesellschafter sein Stimmrecht wahrnehmen und damit zu treffende Entscheidungen beeinflussen kann. Die Gesellschaftsversammlung ist die höchste Beschlussinstanz und entscheidet über alle Fragen, die die GmbH betreffen. Die Satzung einer GmbH kann auch einen Aufsichtsrat vorsehen; wenn das Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, ist die Bildung eines Aufsichtsrats vorgeschrieben. Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz stellen die Arbeitnehmer dann ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder, ab einer Beschäftigtenzahl von 2000 sogar die Hälfte (Mitbestimmungsgesetz). In diesem Fall hat der Aufsichtsrat mindestens 12 Mitglieder, strittige Fragen werden bei Stimmengleichheit über die Zweitstimme des Aufsichtsratsvorsitzenden entschieden.

Nach außen vertreten wird eine GmbH durch einen oder mehrere Geschäftsführer, deren Gehalt von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Gesellschaftsversammlung ist der Geschäftsführung gegenüber weisungsbefugt.

In Deutschland gibt es seit November 2008 auch die sogenannte Unternehmergesellschaft, das ist eine GmbH mit geringerem Stammkapital (Mini-GmbH), für die einige Sonderbestimmungen gelten.