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Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft des Privatrechts, die in der Regel gegründet wird, um ein kapitalintensives Unternehmen kreditunabhängig zu betreiben. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft (in Deutschland mindestens 50000 Euro) ist in Aktien zerlegt, die Anteilseigner (Aktionäre) sind die Gesellschafter. Die Anteilsrechte der einzelnen Gesellschafter sind frei übertragbar, unabhängig davon, ob die Aktien an der Börse gehandelt werden oder nicht. Gewinne werden in Form von Dividenden ausgeschüttet. Die Anteilseigener haben unter anderem ein Stimmrecht (in der Aktionärs- oder Hauptversammlung), ein Recht auf Auskunft und sie haben einen Anspruch auf die Ausschüttung der Dividenden. Inzwischen können nach deutschem Recht auch Einzelpersonen eine AG gründen, wenn sie das Mindestkapital aufbringen.

Die Gründung einer AG als rechtsfähige Handelsgesellschaft vollzieht sich erst mit dem Eintrag ins Handelsregister, in der ersten und zweiten Gründungsphase existieren aber eine Vorgründungsgesellschaft (das sogenannte Vorgründungskonsortium) und eine Vorgesellschaft, für die bereits die gesetzlichen Regelungen gelten, die keine Rechtsfähigkeit voraussetzen. Rechtlich basiert die Gründung einer Aktiengesellschaft auf dem Aktiengesetz, der abzuschließende Gesellschaftsvertrag mit der darin enthaltenen Satzung muss notariell beglaubigt sein. Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Aktionäre haften nicht persönlich für Außenstände der Gesellschaft, das heißt, nur das Grundkapital deckt die eventuellen Ansprüche von Gläubigern ab.

Organisiert ist eine Aktiengesellschaft in Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die Hauptversammlung setzt sich aus den Anteilseignern zusammen, die den Aufsichtsrat wählen und grundlegende Fragen (zum Beispiel Änderungen der Satzung) diskutieren und entscheiden. Die Hauptversammlung entscheidet auch über die Ausschüttung oder Thesaurierung der Gewinne. Einberufen wird die Hauptversammlung vom Aufsichtsrat, der auch den Vorstand ein- oder absetzt und kontrolliert. Der Vorstand ist entsprechend verpflichtet, dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten und ihn über die aktuelle Lage zu informieren. Am Ende des Jahres legt der Vorstand den Jahresabschlussbericht vor, der vom Aufsichtsrat geprüft wird. Anders als bei der GmbH ist der Aufsichtsrat einer AG seinem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt, der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft eigenverantwortlich.