Wahlrechtsausschlüsse: Paritätischer lobt Karlsruher Entscheidung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, wonach ein pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen gegen die Verfassung verstößt. „Heute ist ein guter Tag für alle Menschen mit Behinderung und ein guter Tag für die Demokratie“, sagte Joachim Hagelskamp, Bereichsleiter der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Dienstleistungen im Paritätischen Gesamtverband, am Donnerstag. „Inklusion ist ein wichtiges Thema und darf nicht auf einmal an der Wahlurne enden.“

Hagelskamp kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung. „Die heutige Entscheidung wäre unnötig gewesen, wenn die Koalition ihre Arbeit bereits gemacht hätte.“ Bereits im Koalitionsvertrag sei angekündigt worden, dieses Problem zu beheben. „Passiert ist trotz mehrmaliger Mahnungen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände sowie der Opposition bisher nichts“, so Hagelskamp weiter. Nach Angaben des Paritätischen konnte bisher über 80.000 Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung in Deutschland nicht an Wahlen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass pauschale Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind.

Foto: Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

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