Ab Januar 2024 wird der monatliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung auf 100,07 Euro angehoben, da die Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 538 Euro steigt.
Ab Januar 2024 wird der monatliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung auf 100,07 Euro angehoben, da die Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 538 Euro steigt.