Luftverkehrswirtschaft

Die Luftverkehrswirtschaft kann man sich in der heutigen Zeit nicht mehr wegdenken. Nicht nur, weil wir alle gerne in den Urlaub fliegen. Nicht nur, weil wir wissen, dass das Flugzeug auch für viele Geschäftsleute die schnellste Möglichkeit darstellt, um von einem Ort zum anderen zu gelangen. Auch die Handelswege bedienen sich des Flugzeuges. Die Luftverkehrswirtschaft ist also mehr als ein paar Passagierflugzeuge. Wie viel mehr es ist, werden wir sehen.

Luftverkehrswirtschaft als Oberbegriff

Was verbirgt sich genau hinter diesem Oberbegriff? Dieser Begriff umfasst:

  • Den gesamten Luftverkehr:  Darunter sind alle Vorgänge als Gesamtheit zu betrachten, die der Ortsveränderung von Post, Fracht und natürlich Personen auf dem Luftwege zuträglich sind. Alle damit verbundenen mittelbaren und unmittelbaren Dienstleistungen werden ebenfalls dazu gezählt.
  • Die Luftfahrtindustrie: Zur Luftfahrtindustrie gehört die Gesamtheit der organisatorischen, ökonomischen und technischen Einrichtungen, die dem Lufttransport angehörig sind. Hierzu gehören unter anderem auch die Produktion sowie die Bereitstellung von Flugzeugen, aber auch die Einrichtungen der Infrastruktur wie Flughäfen und natürlich die Flugsicherungsanlagen.
  • Die Luftfahrtorganisation: Sie fasst alle Institutionen zusammen, die sich mit der Vorgabe der rechtlichen und abwicklungstechnischen Rahmenbedingungen beschäftigen. Es werden sowohl die Bereiche des Luftverkehrs, als auch die Produktion der Luftfahrtindustrie in diesen Punkt integriert.

Der Touristen-Faktor

Kein Frage, wer an Luftverkehr denkt, denkt automatisch auch an Urlaub. Denn oftmals nutzen wir das Flugzeug ausschließlich zu diesem Zwecke. Während viele Regionen der Welt von regelmäßigen Flügen frequentiert werden, gibt es Ziele, die zur Hauptreisezeit der unterschiedlichen Länder von dort mit zusätzlichen Flügen geradezu bombardiert werden. In Deutschland können wir dies insbesondere an den Flügen in die Mittelmeerregion und auf die Kanarischen Inseln sehr gut erkennen. Nur mit der Unterstützung der zusätzlichen Abflüge kann die große Nachfrage in den Hauptreisezeiten gedeckt werden. Auf Langstreckenflügen gestaltet sich die Situation anders. Denn hier sind zusätzliche Kapazitäten nur schwer möglich, da die großen, internationalen Flughäfen zum Teil bereits im normalen Alltag am Rande ihrer Kapazitäten agieren. Zusätzliche Kapazitäten werden an diesen Destinationen insbesondere für Regional- und Kurzstreckenflüge freigegeben. Auch sie dienen dem Transfer der Urlaubermassen. Aus diesem Grunde ist es auch unerlässlich,

Der Geschäftsreisende

Er stellt nicht nur auf Inlandsflügen eine große Position in der Luftverkehrswirtschaft dar. Für viele Geschäftsleute ist es unumgänglich, sich regelmäßig in ein Flugzeug setzen zu müssen. Seien es Meetings in einer anderen Stadt oder Verhandlungen jeglicher Art, manchmal ist es einfach notwendig, schneller vor Ort zu sein.

Die Fracht

Was wären die Im- und Exportwirtschaft ohne den Faktor „Fracht“? Aber nicht nur per LKW, Bahn oder per Schiff wird ein großes Frachtaufkommen bewegt. Außer den Insidern wissen nur wenige Menschen, dass das Frachtaufkommen, das über die internationalen Flughäfen verladen wird, einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Vorwiegend handelt es sich entweder um extrem eilige Güter, wie etwa Maschinenersatzteile für Schiffe und Flugzeuge, verderbliche Waren, die nicht per See verladen werden können oder Waren, ganz einfach schneller am Empfangsort in aller Welt ankommen sollen, als das Schiff es bewerkstelligen könnte. Ohne die Luftfracht würde ein Teil der deutschen Wirtschaft nicht so akkurat agieren können, wie es zur Zeit möglich ist.

Der Staat und seine Organe im Bereich des Luftverkehrs

Verschiedene nationale, staatliche Organe sind mit der Zulassung sowie der Abwicklung des Luftverkehrs beschäftigt. An oberster Stelle finden wir hier das Bundesministerium für Verkehr, dem der Luftverkehr untergeordnet ist. Folgende Aufgaben fallen in den Bereich dieses Ministeriums:

  • Zulassung nationaler Fluggesellschaft, die überregionalen Luftverkehr betreiben
  • Genehmigung von Flugplänen, Tarifen sowie Bedingungen für die Beförderung von Personen und Fracht
  • Zulassung von Charterfluggesellschaften mit Flugzeugen, die ein Höchstgewicht von 5.700 kg überschreiten
  • Genehmigung des internationalen Charter- und Linienflugverkehrs. Dies geschieht in Absprache mit den beteiligten Staaten unter Beachtung der nationalen und internationalen Luftfahrtabkommen
  • Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in den entsprechenden europäischen und internationalen, politischen Gremien
  • Erlass von Rechtsverordnungen, die zur Durchführung des reibungslosen Luftverkehrs benötigt werden
  • Dienstliche und fachliche Aufsichtsbehörde des Luftfahrtbundesamtes sowie der Bundesanstalt für Flugsicherung

Die nächste Behörde, die sich mit dem Luftverkehr befasst, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Es hat seinen Sitz in Braunschweig. Folgende Tätigkeitsbereiche werden vom LBA kontrolliert und zugelassen:

  • Lufttüchtigkeit des Fluggerätes: Überprüfung sowie Zulassung
  • Luftfahrtpersonal: Erlaubniserteilung
  • Luftfahrtunternehmen: Prüfung der Unternehmen in finanzieller, betrieblicher und technischer Sicht
  • Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Sicherheit der Luftfahrt und mögliche Verbesserungen

Die nächste Behörde ist für die Sicherheit innerhalb des Luftraumes zuständig. Es handelt sich um die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS). Ihr Hauptsitz ist in Frankfurt, doch verfügt sie über Zweigstelle an jedem Verkehrsflughafen innerhalb Deutschlands. Die BFS bildet ihr Personal selber aus. Zudem entwickelt und unterhält sie die Flugsicherheitsanlagen sowie deren Flugsicherheitsgeräte. Unter anderem ist ihre Mitarbeit bei Flugunfällen ein tragendes Element dieser Untersuchungen. Es gehören aber noch weitere Behörden unter den Begriff der Luftverkehrswirtschaft:

  • Der Deutsche Wetterdienst mit der Unterabteilung Flugwetterdienst
  • Das Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen (Luftpost)
  • Das Bundesministerium des Inneren in Bezug auf Pass- und Zollkontrolle sowie die Belange der Umwelt
  • Das Bundesministerium für Gesundheit in Bezug auf die Bekämpfung / Verbreitung von übertragbaren Krankheiten
  • Das Bundesministerium für Verteidigung, das bei Bedarf militärische Sperrzonen einrichtet
  • Das Bundesministerium für Finanzen: Lärmschutzmaßnahmen werden finanziert. Zudem besteht eine Beteiligung des Bundes an den Verkehrsflughäfen sowie an der Deutschen Lufthansa.

Im besten Fall spielen all diese Behörden Hand in Hand, um die bestmögliche Absicherung des Luftverkehrs innerhalb / oberhalb Deutschlands zu gewährleisten. Die höchste Priorität hat es zu sein, den Luftverkehr zu einem sicheren Verkehrsweg zu machen. Dies gilt nicht nur für den Flug an sich. Auch alle möglich Szenarien, die sich aus jedem einzelnen Flug ergeben können, sind zu beachten, zu bewerten und bei Bedarf zu eliminieren bzw. zu ändern. Es wäre falsch zu denken, dass dieses System, nur weil es zur Zeit reibungslos läuft, keine Veränderungen, keine neuen Ansätze benötigt. Immer wieder ist das bestehende System auf Schwachstellen zu überprüfen, die gegebenenfalls ausgemerzt werden müssen. Eine Aufgabe, die stets zum Wohle der Menschen verbessert werden muss.