Unternehmens-Rettungsschirm umfasst 600 Milliarden Euro

Der Rettungsschirm für Unternehmen infolge der Corona-Pandemie soll ein Volumen von 600 Milliarden Euro haben. Dies geht aus dem Gesetzesentwurf „zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet und der am Montag vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. So soll der Fonds einerseits Staatsgarantien für die Verbindlichkeiten von Unternehmen abgeben.

Daher werde der WSF ermächtigt, „Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro zu übernehmen, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen“. Die Laufzeit der Garantien und der abzusichernden Verbindlichkeiten darf 60 Monate nicht übersteigen. Die 60 Monate sowie die 400 Milliarden Euro sind allerdings noch in eckige Klammern gesetzt. Das heißt, Höhe und Laufzeit der Garantien sind noch nicht abschließend geklärt. Bereits fest stehen dagegen 100 Milliarden Euro für direkte Unternehmensbeteiligungen. So werde das Finanzministerium ermächtigt, für den WSF zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen „Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen“. Weitere 100 Milliarden Euro soll der WSF der KfW an Krediten bereitstellen. „Der WSF kann der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen zur Refinanzierung der ihr von der Bundesregierung als Reaktion auf die so genannte Corona-Krise zugewiesenen Sonderprogramme gewähren“, heißt es im Entwurf. Daher werde das Finanzministerium ermächtigt, „für den WSF zum Zwecke der Darlehensgewährung Kredite in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro aufzunehmen“. Die KfW soll Unternehmen Liquiditätshilfen im Fall von Engpässen zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung nutzt für den neuen Rettungsschirm die Strukturen des alten Bankenrettungsfonds SoFFin aus der Finanzmarktkrise. „Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz wird umbenannt in Gesetz zur Errichtung eines Stabilisierungsfonds“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. „Unternehmen geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe und Insolvenzgefahr“, heißt es im Entwurf weiter. „In dieser sich zuspitzenden Krisensituation ist es die fundamentale Aufgabe des Staates, die Volkswirtschaft zu stabilisieren, die sozialpolitischen Auswirkungen zu minimieren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in die politische Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken.“ Der Nachtragshaushalt, den die Bundesregierung ebenfalls auf den Weg bringen wird, wird laut Bericht des „Handelsblatts“ ein Volumen in Höhe von 156 Milliarden Euro haben.

Foto: Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur

 

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