Steuertipps: Sparen für Arbeitnehmer und Selbstständige

Steuertipps: Sparen für Arbeitnehmer und Selbstständige

Steuern sparen möchten sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige und Freiberufler. Dabei ist den meisten Arbeitnehmern nicht klar, dass sie im Laufe eines Jahres ohnehin schon auf eine Steuerrückzahlung hinsparen. Denn betrachtet man die jährlichen Statistiken, wird deutlich, dass zahlreiche Arbeitnehmer zu hohe Steuern zahlen. Ihnen wird einfach zu viel Geld vom monatlichen Gehalt abgezogen, und das passiert tatsächlich millionenfach. Allerdings können Arbeitnehmer sich das Geld zurückholen. Sie müssen dazu lediglich eine optimale Steuerklärung abgeben. Während das Ausfüllen einer Steuererklärung den meisten Arbeitnehmern frei steht, haben Selbständige und Freiberufler keine Wahl. Für sie gilt eine Abgabepflicht, die auch nebenberuflich Selbstständige betrifft. Wo genau die meisten Steuern gespart werden können, zeigt diese Grafik des Online-Kredit Anbieters Smava. Und mit zusätzlichen Steuerspartipps kann am Jahresende die Steuerlast deutlich gesenkt werden.

Steuerspartipps rund um Betriebsausgaben

In nahezu jedem Steuerjahr zahlen Freiberufler und Selbstständige zu viel Steuern. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Betriebsausgaben gar nicht oder nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Es sind jedoch gerade diese Ausgaben, die eine Steuerlast signifikant senken können. So lohnt es sich, hierbei präzise und besonders sorgfältig vorzugehen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit handelt.

Firmenwagen absetzen

Jeder, der bei seiner Tätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist, kann in vielen Fällen einen Firmenwagen steuerlich geltend machen. Dabei kommt es darauf an, wie oft der Wagen beruflich genutzt wird. Überschreitet die Nutzung die 50% Marke, kann das Fahrzeug sogar als Betriebsvermögen angegeben werden. In einem solchen Fall sind anfallenden Kosten komplett absetzbar. Das Verfahren, wie Firmenwagen abgesetzt werden, ist im Bereich von 10-50% gewerblicher Nutzung frei wählbar. Wird das Fahrzeug allerdings nur gelegentlich, unterhalb der 10% Marke, für berufliche Zwecke genutzt, kann es nicht als Betriebsvermögen deklariert werden. Sämtliche Privatfahrten müssen selbstverständlich herausgefiltert und beispielsweise mithilfe eines Fahrtenbuches dokumentiert werden. In jeden Fall ist zu prüfen, ob der Selbständige evtl. einen höheren Abzug erzielen kann, wenn er das Fahrzeug privat erwirbt und als Reisekostenpauschale 0,30 Euro je Kilometer zu Abrechnung kommen.

Arbeitsmittel absetzen

Wer hier sämtliche Belege aller eingesetzten Mittel berücksichtigt, kann auch in diesem Bereich deutliche die Steuerlast senken. Zu bedenken ist lediglich, dass diese Arbeitsmittel fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Die Regel spricht von 90%. Zu den üblichen Arbeitsmitteln gehören beispielsweise diese Dinge:

  • Büromöbel (Tische, Stühle, Schränke etc.)
  • Bürobedarf (Schreibmittel, Papier, Büroutensilien)
  • Bürotechnik (Licht, Lampen, Verdunklung, Klimaanlagen, Heizung etc.)
  • Büro-Geräte und Büro-Maschinen
  • Berufsbekleidung
  • Hardware: Computer und Zubehör (auch Software, die im Paket mit eine PC gekauft wurde)

In welcher Höhe die Abschreibung von Betriebsmitteln erfolgen kann, das hängt vom jeweiligen Anteil der privaten und gewerblichen Nutzung ab. Bei einer Nutzung von lediglich 50% müssen 50% als Privatnutzung deklariert werden. Gerät wie Notebooks, Drucker, Faxgeräte, Monitore und Scanner unterliegen den Regeln der amtlichen Abschreibungstabelle und lassen sich über drei Jahren hinweg abschreiben.

Telefon und Internet absetzen

Falls in den beruflich genutzten Räumlichkeiten ein separater Internetanschluss und/oder ein Telefonanschluss genutzt wird, haben Selbständige die Möglichkeit, alle dadurch anfallenden Kosten als Betriebsausgaben abzusetzen. Für eine teilweise private Nutzung können die Kosten anteilig geltend gemacht werden. Hier kann auch mit einer Pauschale von z. B. 10% für Privatnutzung gearbeitet werden. Private Anschlüsse lassen sich außerdem mit monatlichen Pauschalen vom maximal 20,00 Euro im gewerblichen Umfeld absetzen oder zu max. 30-40%.

Wichtige Punkte zur Steuerentlastung

Für Arbeitnehmer und Selbständige existieren noch viele weitere Punkte, die bei der Abgabe von Steuererklärungen steuersparend berücksichtigt werden können. Beide Berufsgruppen sollten in jedem Fall auch diese Punkte berücksichtigen:

  • Bewirtungskosten
  • Versicherungen absetzen
  • Bücher, Fachliteratur, Zeitschriften und Fortbildungskosten
  • Arbeitszimmer (auch anteilig in der eigenen Wohnung)
  • Kosten für Webseiten/Hoster/Provider
  • Spenden, Werbung und Sponsoring
  • Geschenke, außergewöhnliche Zuwendungen/Provisionen
  • Gewerbliche Ausgaben vorziehen oder verschieben
  • Ist-Versteuerung statt Soll-Versteuerung wählen
  • Leasing-Kosten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen