Blanker Unsinn, Kommentar zu FMS Wertmanagement von Stefan Kroneck

Wer besichtigen will, welche dramatischen Folgen eine allzu lässige Bankstrategie zu Beginn der Finanzmarktkrise hatte, sollte mal der FMS Wertmanagement in München einen Besuch abstatten. Im Zentralgebäude der bundeseigenen Abwicklungsanstalt der Hypo Real Estate (HRE) ist zu beobachten, wie sich eine Belegschaft in der Stärke einer Schwadron an den Altlasten des einstigen Dax-Mitglieds abarbeitet. Wenn der heute 49-jährige FMS-Chef Stephan Winkelmeier das Rentenalter längst erreicht hat, wird Vater Staat immer noch damit beschäftigt sein, das frühere HRE-Schrottportfolio abzubauen.

Im rund drei Kilometer Luftlinie vom FMS-Hauptsitz entfernten Landgericht der bayerischen Landeshauptstadt müssen sich derweil der frühere HRE-Vorstandschef Georg Funke und Ex-Finanzvorstand Markus Fell für das HRE-Desaster verantworten. Zu Beginn des Strafprozesses dieser Tage wies Funke jegliche Verantwortung von sich und beschuldigte stattdessen den früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, die Bank an den Rand des Abgrunds gebracht zu haben. Der Ex-Chef des im September 2008 beinahe pleitegegangenen Immobilienfinanzierers wartete als Hauptangeklagte mit einer Verschwörungstheorie auf. Funkes kühne Behauptung ist blanker Unsinn.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Topmanager anderen die Schuld zuweist, um von eigenen Fehlern abzulenken. Leo Kirch, 2011 verstorben, und seine Nachlassverwalter hatten damit vor einem Zivilgericht sogar Erfolg, bis ein Strafrichter ihre Argumente zerpflückte.

Wenn in der Causa HRE kurz nach Insolvenz von Lehman Brothers in Bezug auf die Liquidität alles irgendwie doch noch gut gelaufen wäre, wie Funke zu wissen meint, wäre die Bank spätestens 2011 über die Wupper gegangen. Die Griechenland-Krise sorgte seinerzeit für einen FMS-Verlust von 10 Mrd. Euro. Das hätte das Eigenkapital der HRE komplett aufgezehrt. In dieser Lage hätte sich kein Investor gefunden, um Geld nachzuschießen. Stattdessen mussten die Steuerzahler einspringen.

Sollte Funke in dem Strafprozess doch mit einem blauen Auge davonkommen, droht ihm danach großes Ungemach. Der Bund dürfte ihn mit einer Schadenersatzklage vor ein Zivilgericht zerren, falls die Strafkammer mindestens auf Fahrlässigkeit urteilt. In Anbetracht des bisherigen Schadens, nach dem sich der Streitwert bemisst, genügt ein Blick auf die Anwaltsgebührentabelle, um zu erahnen, dass Funke dann finanziell ruiniert wäre. Für ihn geht es im Prozess um alles oder nichts.

Quelle: Börsen-Zeitung, Foto: © FMS Wertmanagement

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