SachsenPatent: Damit Ideen vermarktet werden können

Forschungsergebnisse aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen möglichst schnell resen Weg zum Markt finden – auch in Sachsen. Dabei ist es wichtig, die Ideen aus der Wissenschaft vor allem durch Patente zu schützen. An dieser Stelle kommt „SachsenPatent“ zum Zug, eine seit 2001 bewährte Initiative für Erfinder im Freistaat. Sie forciert auch die gewerbliche Nutzung gemeinsam mit der Sächsischen PatentVerwertungsAgentur der GWT-TUD GmbH. Koordiniert und geleitet wird dieses Projekt von der Technischen Universität Chemnitz, die für das Jahr 2015 einen weiteren Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur anteiligen Projektförderung von etwas mehr als 420.000 Euro erhielt. „Zur externen Be- und Verwertung von fast 100 Erfindungen jährlich und zur schutzrechtlichen Sicherung von etwa der Hälfte der Erfindungen stellt auch im kommenden Jahr der Freistaat Sachsen zur Sicherung der Gesamtfinanzierung dem Verbund Mittel in Höhe von etwa 263.000 Euro zur Verfügung“, berichtet Projektleiter Dr. Rainer D. Kittig, Referent (Schwerpunkt Forschung) im Büro des Rektors der TU Chemnitz. Mit Eigenmitteln der Verbundpartner beträgt das Projektvolumen somit mehr als eine Million Euro.
Zu den Partnern gehören neben der TU Chemnitz die TU Bergakademie Freiberg, die TU Dresden, die Universität Leipzig, die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, die Hochschule Zittau/Görlitz und das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf. „SachsenPatent“ wurde in den letzten 13 Jahren auf Grund von Beschlüssen der Bundesregierung zunächst durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und später durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bzw. jetzt für Wirtschaft und Energie im Programm SIGNO sowie durch den Freistaat Sachsen mit fast zehn Millionen Euro gefördert. Einschließlich Eigenmittel der Verbundpartner konnten Ausgaben für Be- und Verwertungsdienstleistungen bzw. Patentierungshilfen (Anwaltskosten und Schutzrechtsanmelde- und -jahresgebühren) in Höhe von fast 14 Millionen Euro im Rahmen der Erfinder- und Schutzrechtstätigkeit der beteiligten Partner finanziert werden. „Beispielsweise wird es der TU Chemnitz in 2014 gelingen, mit ihren Ideen und Erfindungen Einnahmen von bis zu 100.000 Euro unmittelbar zu generieren“, sagt Kittig.
Alle Verbundpartner können im Jahr 2015 ihre Schutzrechtskultur mit spezifischen Strategien durch das Projekt „SachsenPatent“ weiter gemeinsam entwickeln und nachhaltig verstätigen sowie die Verwertung von Ideen und Erfindungen durch gewerbliche Nutzung ausbauen.

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