Pkw-Maut-Skandal: Neue Dokumente belasten Scheuer

In der Affäre um die gescheiterte Pkw-Maut wird ein zentraler Rechtfertigungsgrund von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für die Kündigung der Betreiber-Verträge am 18. Juni 2019 durch Dokumente aus Scheuers eigener Behörde in Zweifel gezogen. Wie die „Welt“ in ihrer Samstagsausgabe berichtet, sah das für die Detailplanung der Maut-Vorbereitung zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) noch im Mai 2019 einen Punkt, der kurz darauf von Scheuer als Kündigungsgrund genannt wurde, als nicht relevant für das Gelingen des Projekts an. Es geht um die sogenannte Feinplanungsdokumentation, in der das Betreiber-Konsortium die Fortschritte bei der Detail-Vorbereitung darlegen sollte.

In einer KBA-„Gesamtübersicht“, über die die „Welt“ berichtet und in der die damals vorliegende Feinplanungsdokumentation berücksichtigt wird, heißt es mit Blick auf den Zeitraum zwischen dem 1. und 28. Mai 2019, das „Gesamtprojekt“ liege „insgesamt noch im Plan“. In einem dreistufigen Ampelsystem zeigte die Farbe Grün auf jenem Dokument einen problemlosen Fortschritt an. Explizit erwähnt wird in dem Bericht die aktuelle Feinplanungsdokumentation. Diese befinde sich „derzeit in der Prüfung durch das KBA“, heißt es in dem Text, und es folgt der Satz: „Der Fortgang der Arbeit am Gesamterhebungssystem ist davon nicht betroffen.“ Dennoch kündigte das Ministerium die Verträge kurz darauf am 18. Juni 2019, unmittelbar nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Pkw-Maut für europarechtswidrig erklärt hatte, und führte als Kündigungsgrund neben diesem Urteil auch eine „Nichterfüllung vertraglicher Leistungspflichten“ durch die Betreiber an. Obwohl in der „Gesamtübersicht“ des KBA von Ende Mai jene Feinplanungsprobleme als für das Gesamtprojekt nicht relevant angesehen worden waren. Zwar stellte die Behörde Anfang Juni nach der Prüfung der Feinplanung „wesentliche Defizite“ fest und verlangte in einer der „Welt“ nach eigenen Angaben vorliegenden Mail vom 7. Juni die Behebung der Mängel. Aber als Fristen für die verschiedenen Nachbesserungen wurden der 21. Juni, der 28. Juni und der 5. Juli gesetzt. Noch ehe jedoch diese Fristen abgelaufen waren, kündigte das Ministerium die Verträge. Am 24. Juli 2019 weckte Scheuer im Verkehrsausschuss des Bundestages selbst Zweifel daran, dass die beanstandeten Mängel wirklich ein Grund für die Kündigung waren. Scheuer sagte im Ausschuss, dass es unter normalen Umständen wegen solcher Probleme erst einmal Klärungsgespräche mit der Betreiberseite gegeben hätte. Laut dem Ausschussprotokoll, über das die „Welt“ berichtet, sagte Scheuer: „Wenn das EuGH-Urteil nicht gewesen wäre, hätte man sich natürlich – wie in den Wochen zuvor – mit dem Maut-Betreiber zusammengesetzt und die Probleme analysiert.“

Foto: Autobahn, über dts Nachrichtenagentur

 

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