Abmahnung

So vermeiden Webseitenbetreiber Abmahnfallen

Die eigene Homepage ist zum Massenphänomen geworden. Immer mehr Unternehmen setzen auf die werbewirksame Präsenz im Internet, und auch Selbstständige und Privatpersonen nutzten die neuen technischen Möglichkeiten, eigene Inhalte oder Angebote über das weltweite Netzwerk publik zu machen. Befeuert wird dieser Trend durch international agierende Hosting-Unternehmen wie die 1&1 Internet AG, die Webpublishing mit kostengünstigen Baukastensystemen massentauglich gemacht haben. Der besondere Vorteil dieser Komplettlösungen: So gut wie jeder kann zum Webseitenbetreiber werden – technisches Expertenwissen und fundierte Programmierkenntnisse rücken in den Hintergrund.

Wer eine eigene Homepage erstellt, sollte neben technischen aber auch rechtliche Aspekte beachten. Mit der zunehmenden Beliebtheit selbst erstellter Seiten im Netz stieg in den vergangenen Jahren auch die Zahl der Rechtsverstöße – oft hervorgerufen durch mangelnde Kenntnis. Die Folge waren regelrechte Abmahnwellen, die nichtsahnende Seitenbetreiber teuer zu stehen kamen. Wer den Schritt ist World Wide Web wagt, sollte sich daher intensiv mit den geltenden Rechtsbestimmungen auseinandersetzen. Bekannte Fallstricke, die regelmäßig Abmahnanwälte auf den Plan rufen, sind neben dem allgemeinen Urheberrecht speziell die Anbieterkennzeichnung und der Umgang mit Verknüpfungen zu Internetangeboten Dritter.

Für geschäftliche Webseiten gilt Impressumspflicht

Bietet eine Homepage geschäftsmäßige Telemedien, sind Seitenbetreiber dazu verpflichtet, ein Impressum zu führen. Dies gilt demzufolge für alle Internetseiten, die Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Der Gesetzgeber legt den Begriff „geschäftsmäßig“ jedoch weit aus, sodass beispielsweise auch kostenlose Blogs, die Werbung schalten, unter diese Kategorie fallen und bei unzureichender Anbieterkennzeichnung angemahnt werden können. Es empfiehlt sich daher für jeden Seitenbetreiber, sich mit den Bestimmungen des Telemediengesetz (TMG) § 5 (Allgemeine Informationspflichten) vertraut zu machen.

Haftungsausschluss für Querverweise

Typisches Element des World Wide Web sind Verknüpfungen, sogenannte Links, zu Internetangeboten Dritter. Eine einfache Verlinkung auf eine beliebige Webseite im Netz ist legitim und im Sinne des Internets erwünscht. Hier haben Seitenbetreiber in der Regel keine Konsequenzen zu befürchten. Anders verhält es sich hingegen mit Framing- oder Inline-Links, bei denen Inhalte einer anderen Webseite in die eigene Homepage eingebaut werden. Verlinkungen solcher Art können urheberrechtlich relevant werden. Auf vielen Webseiten ist eine Erklärung zu lesen, in der sich der Betreiber ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seite distanziert. Eine solche Klausel ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und schließt eine Haftung für die verlinkten Inhalte nicht aus. Sinnvoll ist die Erklärung dennoch, da sie als Indiz gewertet werden kann, inwieweit sich der Seitenbetreiber von den fremden Inhalten distanziert.

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Hier nochmals die wichtigsten Punkte, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, sollten Website-Betreiber Folgendes beachten:

  1. Datenschutzrichtlinie: Website-Betreiber müssen eine Datenschutzrichtlinie haben, in der steht, welche Daten von den Nutzern gesammelt und wie sie verwendet werden.
  2. Servicebedingungen: Es ist wichtig, die Nutzungsbedingungen klar zu formulieren, z. B. wie die Nutzer/innen die Website nutzen dürfen und was verboten ist.
  3. Impressum: Website-Besitzer sollten ein „Impressum“ oder eine Impressumsseite mit Kontaktinformationen haben, wie es das Gesetz verlangt.
  4. Urheberrecht und geistiges Eigentum: Alle Inhalte auf der Website müssen original oder ordnungsgemäß lizenziert sein. Website-Besitzer müssen sicherstellen, dass sie das Recht haben, Bilder, Audio- oder Videoinhalte zu verwenden.
  5. Barrierefreiheit: Website-Besitzer/innen müssen sicherstellen, dass ihre Website für Nutzer/innen mit Behinderungen zugänglich ist.
  6. Datenschutz: Website-Besitzer/innen müssen die Datenschutzgesetze einhalten, z. B. die Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union (GDPR).
  7. Werbung: Website-Besitzer/innen müssen sicherstellen, dass sie rechtlich befugt sind, Werbung auf ihrer Website zu schalten, und müssen alle Werbevorschriften einhalten.

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