Zahl der Lebensmittelkontrollen in Deutschland droht zu sinken

In Deutschland könnte es bald weniger Lebensmittelkontrollen geben. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervor, über den die „Welt“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Das Ministerium plant, mit einer neuen Verwaltungsvorschrift die Überwachung des Lebensmittelrechts zu überarbeiten.

Aus dem Entwurf von Mitte Oktober geht hervor, dass die Lebensmittelaufsichtsbehörden in den rund 400 Kommunen künftig seltener Regelkontrollen bei Herstellern, Gaststätten und Händlern durchführen müssen. Betriebe in der höchsten Risikokategorie müssten demnach nicht mehr arbeitstäglich, sondern nur noch wöchentlich mit Kontrollbesuchen rechnen. Die neue Kontrollverordnung soll nach Auskunft des Ministeriums voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten und ist derzeit in der Abstimmung mit den Bundesländern. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisierte die Pläne. Das Ministerium wolle „offenbar durchsetzen, dass für Betriebe wie Wilke künftig noch weniger Kontrollen vorgeschrieben sein sollen als bisher“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Ernährung unter Ministerin Julia Klöckner (CDU) dementierte, dass die Zahl der Lebensmittelkontrollen insgesamt sinken werde. Vielmehr gehe es darum, die Kontrollen auf Betriebe mit höherem Risiko zu verlagern: Es solle weniger Regelbesuche bei unauffälligen Betrieben geben, somit gebe es mehr Spielraum, um auffällige Betriebe häufiger zu kontrollieren. Foodwatch hält dagegen, dass sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleure in den Kommunen an der Zahl der vorgegebenen Plankontrollen orientiere. Deshalb sei zu befürchten, dass Bundesländer mit schlechter Haushaltslage künftig noch weniger Kontrolleure beschäftigen würden als jetzt schon. Dies erwarten auch der Verband verbeamteter Tierärzte sowie die Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast. „Die Absenkung der vorgeschriebenen Kontrollhäufigkeit wird die Situation der Behörden verschlimmern, denn künftig muss noch weniger Personal vorgehalten werden“, so Künast. Das Ministerium erklärte dazu auf Nachfrage, die Personalausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden liege alleine in der Zuständigkeit der Länder – „sie müssen für eine adäquate Personalausstattung sorgen“.

Foto: Kunde in einer Mensa, über dts Nachrichtenagentur

 

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