Tag Archives: Unternehmensform

Ein Unternehmen hat die Aufgabe, Güter und/oder Dienstleistungen zu produzieren bzw. bereit zu stellen, um den Bedarf an Waren innerhalb einer Gesellschaft zu decken. In der freien Markwirtschaft folgt es dabei stets den Prinzipien der Erwerbswirtschaft, des Privateigentums und der Autonomie unternehmerischer Entscheidungen. Die Wahl der richtigen bzw. passenden rechtlichen Unternehmensform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die Firmengründer und Jungunternehmer (besuchen Sie auch unsere Rubrik „Entrepreneur“) treffen müssen, bevor sie sich im eigenen Unternehmen eine Existenz aufbauen können.

Nach der Rechtsform unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG), die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) und die Stille Gesellschaft (StG). Die OHG und die KG bezeichnet man auch als Personenhandelsgesellschaften, OEG und KEG sind eingetragene Erwerbsgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

In einer Personengesellschaft schließen sich mindesten zwei Personen zusammen, um wirtschaftlich denselben Zweck zu verfolgen. Anders als in einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter hier nicht nur mit dem eingelegten Kapital, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Personengesellschaft ist im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft auch keine juristische Person. Kapitalgesellschaften sind rechts- und parteifähig und können von einer einzelnen Person gegründet werden. Für die Aufbringung und Erhaltung des Stamm- und Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gibt es verschiedene Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Die Gründung sollte deshalb sorgfältig geplant und nur mit der entsprechenden Beratung umgesetzt werden.

Man kann Unternehmen auch nach der Betriebsgröße oder der Branchenzugehörigkeit einteilen, in beiden Fällen kann es zu Ungenauigkeiten kommen, je nachdem, welchen Bewertungsmaßstab man der Klassifizierung zugrunde legt. Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet zum Beispiel kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach Umsatz, Zahl der Beschäftigten und Bilanz. Die Agentur für Arbeit bemisst die Größe eines Unternehmens nach der Zahl der sozialversichert Beschäftigten. Die Klassifizierung der größten Unternehmen der Welt orientiert sich am Umsatz.

Neugründungen – in der Schweiz boomt der Traum von der Selbstständigkeit

„Die Stimmung in der Schweiz ist ausgezeichnet“ – denn es werden so viele Firmen wie noch nie gegründet. Im ersten Halbjahr hat der Boom der Neugründungen von Unternehmen in der Schweiz angehalten, doch regional zeigten sich Unterschiede. Die Schweizer Gründer- und Startup-Szene Das St. Galler IFJ Institut für Jungunternehmen schrieb in einer Mitteilung, dass im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 22,447 …

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Hopp oder Top, Kommentar zu Siemens von Michael Flämig

Siemens

So ein Vorstandsvorsitzender kriegt jede Menge Mails. Bei Siemens-Chef Joe Kaeser ist zuweilen auch mal eine Mahnung der hauseigenen zentralen Abrechnungsstelle darunter, wie er anlässlich der Jahrespressekonferenz zu erzählen wusste. „Sehr geehrter Herr Joe“, konnte der oberste Konzernlenker beispielsweise in einem Schreiben der Einheit Shared Services lesen. Er habe seine Reisekosten nicht richtig abgerechnet, es fehlten Belege. Wenn er diese …

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Work for Equity: Start-up Finanzierung auf Beteiligungsbasis

Für den Existenzgründer tauchen zu Beginn der Selbstständigkeit natürlich unendlich viel Fragen auf und Hürden, die genommen werden wollen. In grundlegenden Fragen ist es völlig unerheblich, um welche Unternehmensform es sich handeln wird. Wobei natürlich die GmbH an andere gesetzliche Gegebenheiten und strukturelle Elemente gebunden ist als das Einzelunternehmen. Für Start-ups stellt sich generell erst einmal die Frage, welche Geschäftsidee …

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„Resterampe“, Kommentar zur Telekom von Heidi Rohde

Die Deutsche Telekom füllt ihre Resterampe. Mit dem geplanten Verkauf der Online-Aktivitäten zieht der Bonner Konzern die längst überfällige Konsequenz aus seinen ebenso teuren wie erfolglosen Bemühungen um Innovation im Portal- und Contentbereich, die zuvor schon einige Komplettabschreibungen – unter anderem für Musicload – gezeitigt hatten. Dass andere für T-Online oder den Werbevermarkter Interactive Media mehr Ideen haben, bezeichnen Spötter als …

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