Ein Unternehmen hat die Aufgabe, Güter und/oder Dienstleistungen zu produzieren bzw. bereit zu stellen, um den Bedarf an Waren innerhalb einer Gesellschaft zu decken. In der freien Markwirtschaft folgt es dabei stets den Prinzipien der Erwerbswirtschaft, des Privateigentums und der Autonomie unternehmerischer Entscheidungen. Die Wahl der richtigen bzw. passenden rechtlichen Unternehmensform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die Firmengründer und Jungunternehmer (besuchen Sie auch unsere Rubrik „Entrepreneur“) treffen müssen, bevor sie sich im eigenen Unternehmen eine Existenz aufbauen können.
Nach der Rechtsform unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG), die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) und die Stille Gesellschaft (StG). Die OHG und die KG bezeichnet man auch als Personenhandelsgesellschaften, OEG und KEG sind eingetragene Erwerbsgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
In einer Personengesellschaft schließen sich mindesten zwei Personen zusammen, um wirtschaftlich denselben Zweck zu verfolgen. Anders als in einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter hier nicht nur mit dem eingelegten Kapital, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Personengesellschaft ist im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft auch keine juristische Person. Kapitalgesellschaften sind rechts- und parteifähig und können von einer einzelnen Person gegründet werden. Für die Aufbringung und Erhaltung des Stamm- und Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gibt es verschiedene Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Die Gründung sollte deshalb sorgfältig geplant und nur mit der entsprechenden Beratung umgesetzt werden.
Man kann Unternehmen auch nach der Betriebsgröße oder der Branchenzugehörigkeit einteilen, in beiden Fällen kann es zu Ungenauigkeiten kommen, je nachdem, welchen Bewertungsmaßstab man der Klassifizierung zugrunde legt. Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet zum Beispiel kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach Umsatz, Zahl der Beschäftigten und Bilanz. Die Agentur für Arbeit bemisst die Größe eines Unternehmens nach der Zahl der sozialversichert Beschäftigten. Die Klassifizierung der größten Unternehmen der Welt orientiert sich am Umsatz.