Der Begriff Subvention kommt vom lat. subvenire = „zu Hilfe kommen“. Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten. Eine Legaldefinition findet man immerhin z. B. in § 264 Abs. 7 StGB zum Subventionsbetrug.
Sozialstaatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, BAföG oder Rentenzuschüsse sind demgemäß juristisch keine Subventionen.
Eine international verbindliche Definition des Subventionsbegriffes gibt es indessen nicht. Eine solche wäre aber notwendig und wünschenswert, um eine klare Abgrenzung zum Dumping vornehmen zu können, das als „Preisdiskriminierung zwischen nationalen Märkten“ oder als „das Verbringen von Waren eines Landes auf den Markt eines anderen Landes unter ihrem normalen Wert“ definiert wird.
IW warnt vor Staatshilfe für Signa
Der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, warnt vor Staatshilfe für den Signa-Konzern. „Staatliche Stützung gegen den ökonomischen Strukturwandel ist nie empfehlenswert, allenfalls bei politischer Inszenierung desselben. Das ist hier nicht der Fall, und so bedeutet jede Subvention, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen“, sagte Hüther der „Rheinischen Post“ (Montag). Der IW-Chef betonte weiter: „Die viel bemühte …
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