Kipschalen

Schweizer Post bangt um größte Kunden

KipschalenBern – Bis zum 1. Januar 2004 nahm die Schweizer Post bei adressierten Sendungen bis 2 Kilogramm eine Monopolstellung ein. Mit 1. April wurde  die 2 Kilogramm-Grenze  aufgehoben. Die Monopolstellung blieb für adressierte Sendungen bis 100 Gramm. 2009 erfolgte eine weitere Gewichtssenkung auf 50 Gramm. Die Monopolstellung wurde systematisch verkleinert, die private Konkurrenz vergrößerte sich. Im Juni 2013 wurde die Schweizer Post, mit 61.000 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber, in die neue Rechtsform einer Aktiengesellschaft übergeführt.

Einholen von privaten Angeboten

Im ersten Halbjahr 2013 erwirtschaftete die Post einen Konzerngewinn von 359 Millionen Schweizer Franken, das entspricht einem Minus von 53 Millionen Schweizer Franken gegenüber dem ersten Halbjahr 2012. Nun muss sie um ihre größten Kunden fürchten, denn Bund und Kantone stehen vor dem Problem, klären zu müssen, ob sie bei der Konkurrenz Offerte einholen müssen. Grund ist die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. „Gegenstand dieser Abklärungen sind auch die allfällige Definition des Ausschreibungsgegenstandes sowie die Erhebung der Mengengerüste“, erklärt das Bundesamt für Bauten und Logistik. Geklärt müsse in erster Linie werden, mit wie vielen Sendungen die Post betraut würde. Im nächsten Schritt müsse entschieden werden, ob diese auch in Zukunft der Post übergeben werden könnten. Die Kantone stehen vor einer ähnlichen Entscheidung. Die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz stellt ebenfalls in den Raum, die Vergabepraxis neu beleuchten zu müssen.

Ausschreibungen laut WTO

Die Welthandelsorganisation gibt genaue Vergaberichtlinien vor. Staatliche Stellen müssen für Dienstleistungen über 230.000 Schweizer Franken eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Anfang 2013 trat das vom Bundesrat im Vorjahr eingeführte Beschaffungscontrolling in Kraft. Die Vergaberichtlinien werden seither streng eingehalten. Die Prüfung, wie hoch die Kosten für den Versand von Briefen und Paketen beim Bund und bei den Kantonen tatsächlich sind, wird rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Erst dann kann endgültig geklärt werden, ob eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Seitens der Post wurde keine Aussage darüber getroffen, welchen Stellenwert der Bund oder die Kantone für die junge Aktiengesellschaft als Auftraggeber hätten. Fest steht jedoch, dass es sich wohl um die größten Postkunden handelt. Dass ein Wegfall dieser Kunden die Geschäftszahlen massiv beeinträchtigen würde, ist gewiss. Im ersten Halbjahr 2013 musste ohnehin ein genereller Rückgang der adressierten Briefe um 2,3 Prozent verzeichnet werden. Die Werbesendungen hingegen haben um 4 Prozent zugenommen, auch die Paketsendungen um 3,4 Prozent. Ein Wegfall von Bund und den Kantonen als Kunden würde einen weiteren Rückgang bei der Briefpost bedeuten, aber sich auch in den anderen Bereichen niederschlagen.

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