IT-Sicherheit wird per Gesetz zur Firmenpflicht
Am 20. März beriet der Bundestag erstmalig über den im Dezember 2014 beschlossenen Gesetzesentwurf zum neuen IT-Sicherheitsgesetz. Mit dem Gesetz sollen bundesweite Mindeststandards in puncto IT-Sicherheit festgelegt werden. Das Gesetz wird für alle Unternehmen gelten, „die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens zentral sind“, heißt es im Entwurf. Gemeint sind Einrichtungen, die sogenannte „kritische Infrastrukturen“ betreiben. Darunter fallen Anlagen in den …
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