Im Alltag geschehen immer wieder Pannen und Missgeschicke. Dagegen ist kein Mensch gefeit. Doch mitunter können derartige Vorkommnisse teuer werden. Sie können sogar zum wirtschaftlichen Ruin führen. Wer einen Schaden verursacht, muss für die Folgen aufkommen. Nimmt eine andere Person durch ein Missgeschick oder durch Unachtsamkeit Schaden, sind durch Schadensersatzansprüche oder sogar durch eine Rentenzahlung rasch alle finanziellen Möglichkeiten gesprengt. Der Verursacher haftet nämlich laut Gesetz mit all seinem das Existenzminimum übersteigende Vermögen und Einkommen. Den besten Schutz bietet eine private Haftpflichtversicherung. Doch sind durch die private Haftpflicht nur Schäden gedeckt, die auch im privaten Umfeld geschehen. Wer etwa als Hunde – oder Babysitter tätig ist und einen Schaden bei seiner Tätigkeit verursacht, hat keinen Schutz durch die private Haftpflichtversicherung. Er benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung.
Kinder und Haustiere
Bei Vertragsabschluss sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die eigenen Kinder mitversichert sind. In der Regel gilt der Versicherungsschutz bis zum Ende der Ausbildung, dennoch sollte die Vereinbarung im Vertrag klar herauskommen. Manche Versicherungen übernehmen auch nicht die Kosten für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren verursachen. Nach dem Gesetz sind Kinder bis zum siebten Lebensjahr deliktunfähig, auch die Eltern können nur herangezogen werden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Ist ihm Vertrag nicht festgehalten, dass auch deliktunfähige Kinder einen gewissen Versicherungsschutz genießen, kann gegen einen geringen Aufpreis eine Mitversicherung abgeschlossen werden. Ebenso gilt es, bei Vertragsabschluss zu klären, ob Haustiere mitversichert sind. Für größere Tiere, wie etwa Pferde, sind beinahe immer eigene Versicherungspolicen notwendig. Manche Versicherungen nehmen auch Hunde aus der privaten Haftpflicht und versichern sie extra.
Wichtig ist die Schadenssumme
Die Höhe der Schadenssumme bestimmt den Tarif. Sie sollte jedoch nicht zu nieder gewählt werden. Bei der Schadenssumme und somit bei den Versicherungskosten zu sparen, wäre fehl am Platze. Übersteigt der Schaden die Schadenssumme, muss der Versicherte die Differenz selbst bezahlen. Experten empfehlen eine Schadenssumme zwischen drei und fünf Millionen Euro. Der Betrag klingt hoch, doch bei manchen Schäden sind siebenstellige Folgezahlungen keine Seltenheit. Gespart sollte auch nicht durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts werden. Ein Sprichwort besagt, dass ein Unglück nur selten alleine kommt. Liegen verursachte Schäden zeitlich eng beieinander, kann durch den Selbstbehalt eine finanzielle Notlage entstehen. Durch eine Selbstbehaltsvereinbarung bei einer Schadenssumme von drei Millionen Euro von rund 150 Euro, bringt lediglich eine Ersparnis von einigen Euro pro Jahr. Bei der Haftpflicht heißt es, auf Nummer Sicher zu gehen, denn die Folgen von Schäden können eine ganze Familie wirtschaftlich ruinieren.