Die Blaue Karte EU ist der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Nachweis bzw. ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Der Begriff der Blue Card wurde durch den Think Tank Bruegel geprägt, analog zur Green Card in den USA und mit Bezug zum Blau der EU-Fahne.
Die Blaue Karte EU fußt auf der Richtlinie 2009/50/EG. Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Die innerhalb der Europäischen Kommission erwogenen Gründe für die Einführung dieser Karte waren das zukünftig erwartete Fehlen qualifizierter Personen in einigen Beschäftigungssektoren sowie die unterschiedlichen Modalitäten der Zulassung in den Mitgliedstaaten. Gleichwohl lässt die Richtlinie die nationalen Zulassungsregeln unberührt.
Die Richtlinie betrifft ausdrücklich nicht Drittstaatsangehörige, die auf Grund internationaler Verpflichtungen Schutz genießen, die sich wegen eines Forschungsaufenthalts in der Europäischen Union befinden, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen, die nicht abgeschoben werden können.
Große Mehrheit der Blue-Card-Inhaber bleibt länger als fünf Jahre
Die deutliche Mehrheit der Blue-Card-Inhaber bleibt längerfristig in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, lebten 83 Prozent derjenigen, die diesen Aufenthaltstitel zwischen 2012 und 2017 erhielten, nach fünf Jahren weiterhin in der Bundesrepublik. Im Vergleich zu internationalen Studierenden (55 Prozent) weisen Inhaber einer Blue Card nach fünf Jahren somit eine höhere Verbleibquote auf. Die Blue Card beziehungsweise …
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