Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Betriebsleitung, er überwacht die für Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Vorschriften; er nimmt auch Anregungen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen entgegen und unterstützt deren Belange. Jugendvertreter gibt es in Betrieben, in denen mindestens fünf Jugendliche beschäftigt sind.
In Betrieben ab fünf Arbeitnehmern wird alle vier Jahre ein Betriebsrat gewählt. Bei fünf bis 20 Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus einer Person. Bei größeren Unternehmen steigt die Zahl der Betriebsräte entsprechend. Ab 200 Arbeitnehmern wird ein Betriebsrat von der Arbeit freigestellt. Die Kosten trägt das Unternehmen. Im öffentlichen Dienst heißt der Betriebsrat „Personalrat“.