Als Abfallwirtschaft wird die Gesamtheit aller Tätigkeiten und Aufgaben, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen zusammenhängen, bezeichnet. Gleichzeitig ist die Abfallwirtschaft ein Wirtschaftszweig. Sie umfasst die Planung, Ausführung und Kontrolle dieser Tätigkeiten und Aufgaben. Dies bezieht sich sowohl auf Abfälle aus der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungssektor als auch auf Abfälle aus den Haushalten und öffentlichen Bereichen (Straßen, Parkanlagen etc.). Abfallwirtschaftliches Handeln kann öffentlich, privat oder in gemischten Formen organisiert sein. Abfallwirtschaft gilt zudem als eine angewandte Naturwissenschaft. Traditionell ist dieses Fachgebiet aufgrund der zunehmenden Notwendigkeit zur systematischen Entsorgung von Haushaltsabfällen in den Großstädten Ende des 19. Jahrhunderts und der damals noch engen Anbindung an die Stadtplanung, Abwasserentsorgung und -reinigung in das Bauingenieurwesen eingebunden.
Der Begriff Abfall ist in vielen Ländern legal definiert und der Umgang mit Abfällen rechtlich geregelt. Den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Abfällen (Abfallbewirtschaftung) in der Europäischen Gemeinschaft setzt die Abfallrahmenrichtlinie, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nach der Abfallrahmenrichtlinie ist Abfall jeder „Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“. Abfälle werden europaeinheitlich durch eine in der Regel 6-stellige Abfallschlüsselnummer und eine festgelegte Bezeichnung benannt, durch die Abfälle automatisch bestimmten Kategorien zugeordnet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle und die Entscheidung der EU-Kommission Nr. 2000/532/EG, die in Deutschland durch die Abfallverzeichnisverordnung umgesetzt wurden. Sie enthält eine abschließende Aufstellung und Beschreibung aller zulässigen Abfallschlüsselnummern.
Die Abfallwirtschaft als Tätigkeit, Aufgabe und Wissenschaft beschäftigt sich mit:
den rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung, z. B. im Kreislaufwirtschaftsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen (Definitionen von Abfall, Entledigung, Entsorgung; Verwertungsgebote, Rücknahmepflichten, kommunales Satzungsrecht, Gebührenrecht, Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen usw.)
den Abfallmengen, den Abfallarten, der Abfallzusammensetzung und der Abfallherkunft (Untersuchungsmethoden, toxikologische Bewertung)
der strategischen Abfallwirtschaftsplanung (lokal, regional, staatlich), Abfallwirtschaftskonzepte und -pläne
den Möglichkeiten der Abfallvermeidung z. B. durch Abfallberatung
der getrennten Erfassung von verwertbaren und gefährlichen Bestandteilen aus gemischt anfallenden Abfällen
der Abfallentsorgung
der Sammlung und Transport von Abfällen (Behältersysteme, Fahrzeuge, Umladestationen)
der Behandlung von Abfällen mit dem Ziel der Verwertung (Recycling) und Beseitigung (mechanisch, chemisch, biologisch, thermisch; z. B. Demontage, Zerkleinerung, Sortierung, Abscheidung, Stabilisierung/Inertisierung, Kompostierung/Vergärung, Verbrennung/Pyrolyse)
der Ablagerung von Abfällen in Mülldeponien (Standortsuche, Planung, Abfalleinbau, Deponiegas, Deponiesickerwasser usw.)
den Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten von getrennt erfassten Abfallbestandteilen (Fraktionen, Qualitäten; z. B. Kompost, Ersatzbrennstoffen, Baustoffe, Boden, Metalle)
Griechenland will Häfen lieber an Deutsche als an China verkaufen
Für die anstehenden Privatisierungen von Häfen und Unternehmen in Griechenland will Wirtschaftsminister Adonis Georgiadis deutsche und europäische Firmen gewinnen. Wenn in Europa manche nicht glücklich damit seien, dass der Betrieb des Hafens Piräus an die chinesische Gesellschaft Cosco verkauft wurde, „dann fordere ich diese Leute jetzt auf: Kommen Sie!“, sagte Georgiadis dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Es müsse aber auch klar sein: …
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