Mehr Schutz für Whistleblower in der Schweiz

Zürich – Der Ständerat hat einer Revision des Obligationenrechts zugestimmt. Personen, die Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz melden, sollen damit besser geschützt werden. Für die Angestellten ist das eine gute Nachricht, finden die Angestellten Schweiz . Nach fünf Jahren Arbeit und diversen Entwürfen kam die Revision des Obligationenrechts im Hinblick auf den Schutz von Whistleblowern vor das Parlament. Der Ständerat schloss sich in den Hauptpunkten dem Vorschlag des Bundesrates an. Die Angestellten Schweiz begrüssen den Entscheid des Ständerats. „Dank der Gesetzesrevision ist nun ein klarer Prozess definiert, um Unregelmässigkeiten zu melden“, sagt Christof Burkard, der Leiter Rechtsdienst der Angestellten Schweiz. „Es ist ein Fortschritt, dass jetzt eine Entlassung auf Grund einer Meldung von Unregelmässigkeiten oder der Konsultation einer Vertrauensperson explizit als missbräuchlich betrachtet wird.“ Die Angestellten Schweiz fordern nun den Nationalrat auf, der Linie des Ständerates zu folgen, wenn er das Geschäft behandelt. Der Bundesrat empfahl im Vorentwurf der Teilrevision des Obligationenrechts, das Maximum der Abfindung bei missbräuchlicher Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Der heute befürwortete Text enthält diesen Vorschlag leider nicht mehr. Der Bundesrat hat aber beim Justiz- und Polizeidepartement eine Studie über den Kündigungsschutz der Arbeitnehmervertreter in Auftrag gegeben. Diese Studie wird Entscheidungsgrundlage in der Frage sein, ob der Kündigungsschutz der Arbeitnehmervertreter allgemein ausgebaut werden soll oder nicht. Die Angestellten Schweiz werten dieses Engagement des Bundesrates positiv. Mittelfristig wird sich die Frage nach verstärkter firmeninterner Compliance garantiert stellen. Der nächste Bernie Madoff ist bestimmt schon am wirken. Es kann gut sein, dass die Investoren auch in Bezug auf die Compliance – ähnlich wie beim Frauenanteil – Einfluss ausüben werden.

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