Deutschland führt zum G20-Gipfel Grenzkontrollen ein

Deutschland wird zum G20-Gipfel in Hamburg Grenzkontrollen einführen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, schreibt die „Welt“ in ihrer Mittwochsausgabe. Demnach sollen die Schengen-Binnengrenzen rund um das Treffen der Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Juli in Hamburg „aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen“ wieder kontrolliert werden.

Über das Vorhaben hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits die EU-Kommission, den Europäischen Rat, die Mitgliedsstaaten und die Innenministerkonferenz sowie Gastgeber Hamburg bereits schriftlich informiert. Hintergrund der Grenzkontrollen sind laut Sicherheitskreisen Befürchtungen, wonach gewaltbereite Linksextremisten beispielsweise aus Dänemark oder Italien zu der Veranstaltung in Hamburg anreisen. Das Innenministerium erklärte: „Die Kontrollen sollen Sicherheitsbelangen Rechnung tragen, die Anreise potentieller Gewalttäter in das Bundesgebiet verhindern und zu einem störungsfreien Verlauf der Veranstaltung beitragen.“ Entsprechende Erfahrungen machten die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren beim G7-Gipfel im bayerischen Elmau sowie bei den Ausschreitungen anlässlich der Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main im Jahr 2015. Die Maßnahmen sollen je nach Anlass angepasst werden.

Die Sprecherin erklärte: „Die Grenzkontrollen werden lageabhängig, das heißt örtlich und zeitlich flexibel, an allen deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen erfolgen.“ Das Innenministerium wollte sich nicht dazu äußern, wann die Kontrollen aufgenommen werden: „Der konkrete Zeitraum wird aus polizeitaktischen Gründen erst unmittelbar vor der Aufnahme der Binnengrenzkontrollen bekannt gegeben werden“, erklärte die Sprecherin. Dadurch soll verhindert werden, dass mögliche Gewalttäter nicht vorzeitig anreisen. Reisende müssen laut Innenministerium mit entsprechenden Kontrollen rechnen. Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr seien lediglich punktuell zu erwarten und würden sich „auf das für die Sicherheit erforderliche Maß beschränken“. Reisende seien wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Der Schengener Grenzkodex sieht die Möglichkeit von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen nach Absprache mit der Europäischen Kommission und den Schengenpartnern ausdrücklich vor.

Foto: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, über dts Nachrichtenagentur

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