Kosten der Arbeitslosigkeit

Kosten der Arbeitslosigkeit in der letzten Dekade halbiert

Für die öffentlichen Haushalte haben sich die Kosten der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zehn Jahren real mehr als halbiert, zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Während 2012 die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit mit 53,8 Milliarden Euro etwa zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprachen, waren es 2003 mit 91,5 Milliarden Euro noch 4,3 Prozent des damaligen BIP.

„Zu dem positiven Ergebnis haben insbesondere die Arbeitsmarktreformen und die streckenweise bessere Wirtschaftsentwicklung beigetragen“, schreiben die Arbeitsmarktforscher Enzo Weber, Karl Heinz Hausner und Heidemarie Engelhard. Rund 55 Prozent der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit entstehen den öffentlichen Haushalten durch Ausgaben für das Arbeitslosengeld I und II sowie die für Arbeitslose zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Das IAB beziffert diese Ausgaben für das Jahr 2012 mit 29,6 Milliarden Euro. Die übrigen 45 Prozent resultieren aus Einnahmeausfällen bei Steuern und Sozialbeiträgen. Sie umfassten im gleichen Jahr 24,1 Milliarden Euro.

So hat der Staat wegen der Arbeitslosigkeit neun Milliarden Euro weniger Steuern eingenommen – davon 7,6 Milliarden weniger Lohn- und Einkommenssteuer. Die größten Teile der durch Arbeitslosigkeit entstandenen Kosten entfielen auf die Bundesagentur für Arbeit mit 29 Prozent und den Bundeshaushalt mit knapp 27 Prozent der Gesamtkosten. Darauf folgten die Rentenversicherung mit gut 16 Prozent und die Gemeinden mit zwölf Prozent. Der Anteil der Krankenversicherung lag bei acht Prozent, die Länder trugen sieben Prozent und die Pflegeversicherung ein Prozent der Kosten. „Ein Arbeitsloser kostete die öffentlichen Budgets im Jahr 2012 durchschnittlich etwa 18.600 Euro“, erklären die Forscher. Bei den Arbeitslosengeld-I-Empfängern lag dieser Betrag mit 21.800 Euro deutlich höher als bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II (18.600 Euro). Je Arbeitslosen, der weder Arbeitslosengeld I noch II bezieht, entgingen dem Staat Einnahmen in Form von nicht entrichteten Steuern und Sozialbeiträgen in Höhe von 9.900 Euro. Nicht eingerechnet sind die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik, beispielsweise für Weiterbildungsmaßnahmen.

2012 wurden für die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt 13 Milliarden Euro ausgegeben, das entspricht 4.349 Euro je Arbeitslosen. In den Jahren 2003 bis 2011 betrugen die auf einen Arbeitslosen bezogenen Ausgaben durchschnittlich 4.714 Euro pro Jahr. „Soll die Arbeitslosigkeit weiter abgebaut werden, ist vor allem eine nachhaltige Qualifizierung von Arbeitslosen zu empfehlen“, betonen die Arbeitsmarktforscher. Daneben müsse Prävention hohe Priorität haben, um strukturelle Probleme von vorneherein zu vermeiden. Hier sei die Qualifikation von Berufsanfängern durch das Bildungssystem entscheidend. Personen ohne Berufsabschluss sind den Arbeitsmarktforschern zufolge weit stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Höherqualifizierte.

Quelle: IAB

Ein Kommentar

  1. Man beachte : Bei den Arbeitslosengeld-I-Empfängern lag dieser Betrag mit 21.800 Euro deutlich höher als bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II (18.600 Euro)

    Das bedeutet > Der Regelsatz für EINEN Hartzer beträgt ca: 770Euro/Monat = 9240Euro/Jahr … so das die angeblichen KOSTEN sich irgendwo im Verwaltungsverlauf mehr als VERDOPPELN :-(

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