Kommunale Spitzenverbände wollen Maßnahmen gegen „Sozialtourismus“

Jobcenter in Halle, über dts NachrichtenagenturDie kommunalen Spitzenverbände unterstützen das Ansinnen der Bundesregierung, arbeitslose EU-Ausländer für fünf Jahre von Sozialleistungen auszuschließen. „Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet nicht, dass sich die EU-Bürger das Sozialsystem mit den umfassendsten Leistungen aussuchen können“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der „Welt“. Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes könne dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland „noch attraktiver machen als es ohnehin schon ist“.

Mit der gesetzlichen Regelung solle nun Missbrauch und eine „gewisse Form von Sozialtourismus“ verhindert werden, so Landberg weiter. Das Bundessozialgericht hatte um die Jahreswende geurteilt, dass arbeitslose EU-Ausländer, die mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt hat, einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Diese Praxis soll mit dem neuen Gesetz korrigiert werden. Künftig sollen Unionsbürger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn sie nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Die mit der Rechtssprechung des Sozialgerichts verbundenen Mehrausgaben seien schwierig zu beziffern, sagte Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, der „Welt“. „Ende letzten Jahres haben wir überschlägig mit 800 Millionen Euro gerechnet“. Der Landkreistag unterstütze den Bund deshalb bei dem Gesetzesvorhaben. Beim Deutschen Städtetag seien bereits aus einer Reihe von Städten Berichte eingegangen, dass EU-Angehörige unter Berufung auf die Urteile des Bundessozialgerichts Sozialhilfeleistungen verlangen und einklagen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Welt“. „Wir brauchen dieses Gesetz jetzt rasch. Die Städte warten darauf schon, damit sie nicht weiter zusätzliche Sozialausgaben tragen müssen.“ Außerdem werde das Gesetz auch „Fehlanreize“ für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten vermeiden. Gegen das Prinzip der Freizügigkeit in der EU werde damit nicht verstoßen, meint Dedy. „Es wird dann am besten akzeptiert, wenn sichergestellt ist, dass Sozialleistungen in anderen EU-Staaten nicht unangemessen in Anspruch genommen werden können.“ Der Europäische Gerichtshof habe mehrfach bestätigt, dass Deutschland oder andere Staaten entsprechende Regelungen treffen können. Die Grünen meldeten hingegen verfassungsrechtliche Bedenken an. Der Totalausschluss von EU-Bürgern von Sozialleistungen verstoße seiner Ansicht nach gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung, sagte der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der „Welt“. Die Grünen sprechen sich dafür aus, EU-Ausländern bereits nach drei Monaten einen Anspruch auf Hartz IV zuzubilligen. „Der Ausschluss von Mindestsicherung und dann auch noch für fünf Jahre ist definitiv der falsche Weg.“

Foto: Jobcenter in Halle, über dts Nachrichtenagentur

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