Kartellamtspräsident für Modernisierung des Kartellrechts

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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, fordert eine Modernisierung des Kartellrechts. „Wir müssen über eine Anpassung der Marktmachtkriterien nachdenken“, sagte er im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Im Internet herrschen andere Mechanismen wie zum Beispiel Netzwerkeffekte oder Big Data. Im Moment stehen im Gesetz vor allem Kriterien, die in der Offline-Welt bedeutend sind.“

Ein erster Entwurf für die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird derzeit im Bundeswirtschaftsministerium erstellt. Mundt hofft auch auf eine Beschleunigung der Verfahren wegen Marktmachtmissbrauch durch die Präzisierungen im Gesetz. Derzeit dauerten solche Verfahren bei der Behörde in der Regel zwei bis drei Jahre, sagte Mundt – eine lange Zeit in der digitalen Welt. „Wir müssen noch schneller werden. Dabei können vielleicht auch gesetzliche Änderungen helfen“, so Mundts Hoffnung. Er fordert in diesem Zusammenhang auch eine gesetzliche Regelung dafür, „dass auch Märkte, auf denen kein monetärer Gegenwert fließt, als Märkte im Sinne des Wettbewerbsrechts anerkannt werden“. Weiter fordert Mundt, dass künftig bei der Frage, ob Fusionen vom Kartellamt genehmigt werden müssen, nicht mehr nur der Umsatz das Kriterium dafür ist. „Der Transaktionswert bei einem Zusammenschluss muss eine Aufgreifschwelle bei der Fusionskontrolle sein“, so Mundt. So könnten künftig Zusammenschlüsse wie die von Facebook und WhatsApp auch von der deutschen Behörde geprüft werden. Mundt sprach sich jedoch für eine hohe Schwelle aus.

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