Immobilien-Bündnis fordert digitale Lösungen in Coronakrise

Ein Zusammenschluss aus zehn Unternehmen und Verbänden der Immobilienbranche fordert von der Bundesregierung digitale Lösungen in der Coronakrise. So sollen Prozesse, wie etwa das Beantragen von Wohngeld, Wohnungsbesichtigungen, sowie Bewerbungs- und Vertragungsunterlagen, digital stattfinden, heißt es in einem Zehn-Punkte-Positionspapier, das das Bündnis an die Bundesministerien verschickt hat und über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. „Jetzt in der Krise zeigt sich, dass vieles möglich ist, was vorher angeblich nicht ging oder gewollt war. Ich erwarte, dass die Kommunen die Krise als Chance verstehen und sich stärker mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur in und außerhalb der Verwaltung beschäftigen“, sagte Klaus-Peter Hesse, Geschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) den Funke-Zeitungen.

Viele Baugenehmigungen seien derzeit in der Warteschleife. „Wenn die nach dem Shutdown wieder angegangen werden, dann muss das schnell gehen“, so Hesse. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), drang darauf, dass das Wohngeld online beantragt werden kann. Dies sei bisher nur in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen möglich. „Der Bund hat den Anspruch auf das Wohngeld erweitert und das ist gut so. Nur nehmen viele Bürger ihren Anspruch gar nicht wahr, weil sie nicht wissen, wie es funktioniert“, sagte Gedaschko den Funke-Zeitungen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) regte an, persönliche Wohnungsbesichtigungen auf ein Minimum zu reduzieren und stattdessen verstärkt virtuelle Besichtigungen durchzuführen. Daran müsse aber eine Einschränkung des Widerrufsrechts für Mieter geknüpft werden, sagte IVD-Geschäftsführerin Carolin Hegenbarth den Funke-Zeitungen. „Bisher kann der Mieter einen Vertrag widerrufen, wenn er eine Wohnung physisch nicht besichtigt hat. Es geht darum, den Widerruf einschränken, aber natürlich den Mieterschutz nicht aushebeln.“ Die Initiative forderte zudem, dass Bewerbungs-, Vertrags- und Transaktionsunterlagen, wie etwa Grundbucheinträge, digital verfügbar sein sollten. Online-Schulungen sollten zudem als Weiterbildungsnachweis anerkannt werden. Außerdem sollten Eigentümerversammlungen online möglich sein. Im Gegensatz zu dem in der Krise geänderten Aktien- und Vereinsrecht, müssen Eigentümerversammlungen weiterhin physisch stattfinden. „Das Versammlungsverbot führt dazu, dass in den über zwei Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland dringend notwendige Beschlussfassungen unterbleiben“, sagte Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), den Funke-Zeitungen. „In diesem Jahr fanden bisher nur rund drei Prozent aller Eigentümerversammlungen statt“, so Kaßler. Dies führe dazu, dass keine Wirtschaftspläne und Abrechnungen verabschiedet würden. „Doch noch viel schlimmer ist, dass wir in diesem Jahr keinerlei größere Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen umsetzen werden.“ Es gehe unmittelbar darum, einen Marktstillstand zu verhindern, sagte Thomas Schroeter, Geschäftsführer von Immobilienscout24, den Funke-Zeitungen. Dies könne über einen Digitalisierungsschub gewährleistet werden.

Foto: Mietwohnungen, über dts Nachrichtenagentur

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