Heilberufe-Portal: Betriebswirtschaft für Ärzte und Praxisgründer

(Sponsored) Die Niederlassung als Arzt mit einer eigenen Praxis will gut durchdacht sein. Nicht nur, dass geeignete Praxisräumlichkeiten gefunden werden müssen. Es gilt darüber hinaus, das Interieur mit den erforderlichen technischen bzw. medizinischen Geräten zu konzeptionieren. Sicherlich ist all dies mit einem beträchtlichen finanziellen Aufwand verbunden. Aber es gibt noch mehr zu beachten.

Grundsätzlich hat zunächst ein Eintrag ins Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu erfolgen. Selbstverständlich muss zu diesem Zweck die ärztliche Approbation vorlegen. Auch der Nachweis darüber, dass die fachärztliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, darf nicht fehlen. Nach dem erfolgten Eintrag muss eine weitere Zulassung beantragt werden. Diesmal geht es darum, beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eine Erlaubnis für den geplanten Vertragsarztsitz zu erhalten. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass diese Zulassung entweder mit halbem oder mit vollumfänglichem Versorgungsauftrag bewilligt werden kann. Letzteres beinhaltet eine Mindestanzahl von 20 wöchentlichen Sprechstunden. Bei einer Teilzulassung muss der Arzt mindestens 10 Stunden in der Woche im Rahmen der Sprechstunden zur Verfügung stehen. Diese Vorgehensweise bietet sich unter Umständen an, wenn die Praxis in Form einer Gemeinschaftspraxis eröffnet werden soll oder wenn angedacht ist, die berufliche Tätigkeit in zwei Bereiche zu gliedern: zum einen die selbstständige Tätigkeit als praktizierender Arzt sowie andererseits die weitergehende Tätigkeit als angestellter Mediziner im örtlichen Krankenhaus oder anderen medizinischen Einrichtungen.

Es gibt auch Grenzen …

Die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis erweist sich meist als weniger kompliziert. Soll hingegen eine neue Praxis eröffnet werden, muss zunächst von behördlicher Seite eine Bewilligung dafür erfolgen. Schließlich geht es darum, eine etwaige Überversorgung in Wohn- oder Ballungsgebieten zu vermeiden. Entsprechende Obergrenzen, die von öffentlicher Hand festgelegt werden, können daher nicht überschritten werden.

Das Heilberufe Portal der Deutschen Bank liefert eine wertvolle Hilfestellung und jede Menge nützlicher Informationen für junge sowie für bereits etablierte Ärzte. Diese Internetpräsenz ist in zahlreiche Teilbereiche wie zum Beispiel eine Praxisbörse, den InvestitionsCheck, einen PraxisCheck sowie etliche weitere Module gegliedert. Mit Blick auf das umfassende Info- und Leistungsportfolio ist das Heilberufe Portal die ideale Anlaufstelle für erfolgsorientierte Ärzte, die sich für eine Praxisübernahme oder für die Neugründung einer Praxis entscheiden wollen.

Das umfassende Angebot des Heilberufe Portals

Im PraxisCheck finden interessierte Seitenbesucher alle relevanten Informationen rund um die finanzielle Rentabilität ihres Unterfangens. So können sie leicht in Eigenregie ermitteln, ob ihr Vorhaben lohnenswert ist oder welche Planungsänderungen gegebenenfalls erfolgen sollten. Die PraxisBörse auf den Seiten des Heilberufe Portals bietet darüber hinaus die Option, Praxis-Angebote einzusehen, diese zu schalten oder neue Praxispartner zu finden. Besonders hilfreich ist darüber hinaus der InvestitionsCheck, mit dem die Rentabilität und die Amortisationsdauer hinsichtlich der Anschaffung neuer medizinischer Geräte kalkuliert werden kann.

Interessanterweise erhalten Ärzte auf den Seiten medFinanzierung umfassende Informationen rund um geplante Finanzierungen. Flexible Finanzierungsofferten werden dabei ebenso präsentiert, wie individuell konzeptionierte Online-Finanzierungsprodukte. Wenn es zudem darum geht, ein kostenfreies Konto für Mediziner zu eröffnen, ist das unter der Rubrik medKonto ein Leichtes. Kreditkarten im Ärztedesign sowie attraktive Kontoserviceangebote sind dabei ebenfalls inkludiert.

Von vielversprechenden Fördermöglichkeiten profitieren

Wenngleich die finanziellen Aufwendungen für die Eröffnung oder Übernahme der Praxis, die Ausstattung der Räumlichkeiten, die Finanzierung der Marketingmaßnahmen und dergleichen mit einem beträchtlichen Kostenfaktor verbunden sind, haben angehende Ärzte sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene vielversprechende Möglichkeiten, ihr Praxisprojekt von staatlicher Seite her fördern zu lassen. Sei es in Form von standortbezogenen Unterstützungen oder in Form von Fördermitteln für Gründungsberatungen etc. Bei geplanten Praxiseröffnungen werden mögliche Fördermöglichkeiten stets individuell geprüft. Besonders interessant sind zum Beispiel Förderkredite der Landesförderbank oder die Inanspruchnahme spezifischer Förderprogramme durch das Bundesministerium für Wirtschaft.

Flexibilität und mehr Freiheiten für selbstständige Ärzte in der eigenen Praxis

Sicherlich ist die geplante Eröffnung einer Praxis stets mit gewissen Risiken und auch mit dem einen oder anderen Stolperstein verbunden. In Anbetracht dessen läge es gegebenenfalls nahe, eine Angestelltentätigkeit als Arzt in einem Krankenhaus, einer anderen Arztpraxis oder in medizinischen Instituten der Praxiseröffnung vorzuziehen. Fakt aber ist, dass sich für selbstständige Ärzte weit mehr Freiheiten bieten. Sie sind nicht weisungsgebunden, sondern sie selbst haben es in der Hand, ihrer Leidenschaft, Menschen zu helfen, in vollem Umfang nachzugehen.

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