Gut versichert: Teil 3 – die Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die einen Versicherungsnehmer zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Zu Schaden kommen können Personen, Sachen und Vermögenswerte. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch des oder der Geschädigten ist die Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Versicherten. Der Versicherungsträger zahlt nicht, wenn der Versicherte vorsätzlich oder unbedacht fahrlässig gehandelt hat.

Eine Haftpflichtversicherung beinhaltet in gewisser Weise auch einen Rechtsschutz, denn sie schützt den Versicherten auch vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Rund 12 % aller Schadens- und Unfallversicherungen in Deutschland waren in 2007 Haftpflichtversicherungen, die Beitragseinnahmen beliefen sich auf rund 6,8 Milliarden Euro.

Rechtlich ist die Haftpflichtversicherung im Versicherungsvertragsgesetz verankert, als Musterbedingungen für Verträge gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben werden.

Private Haftpflichtversicherungen sind für viele Bereiche sinnvoll abzuschließen. Gesetzlich zum Abschluss verpflichtet sind neben allen Fahrzeughaltern zum Beispiel Ärzte, Jäger und Anwälte. Versicherungsverträge sind im (privaten oder beruflichen) Hochrisikobereich so gestaltet, dass ein Geschädigter auch dann einen Anspruch geltend machen kann, wenn der Versicherte seine Prämien nicht pünktlich bezahlt hat.

Augenfällig sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für alle Privatpersonen, denn deren Haftung ist nach deutschem Recht nicht begrenzt, das heißt, Privatpersonen (und deren Familiemitglieder) haften im Schadensfall mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. 67 % aller Bundesbürger sind privat haftpflichtversichert. Daneben gibt es für Privatpersonen bestimmte Bereiche, die ein besonderes Risiko hinsichtlich der Entstehung von Schäden bergen und die den Abschluss eines eigenen Versicherungsvertrages empfehlen. Tierhalter haften zum Beispiel für alle Schäden, die Hund, Katze oder Pferd im Garten des Nachbarn verursachen. Haus- und Grundstücksbesitzer müssen damit rechnen, dass im Winter auf eisglatten Privatwegen Personen zu Schaden kommen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung – soweit nicht zwingend vorgeschrieben – empfiehlt sich für alle Berufe, bei denen Fehler im Arbeitsalltag erhebliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen (zum Beispiel Architekten, Wirtschaftsprüfer und andere).

„Gut versichert“ – bisher erschienene Beiträge

Teil 1: Versicherungen, eine Übersicht
Teil 2: Riester Rente
Teil 3: Haftpflichtversicherung
Teil 4: Betriebliche Altersvorsorge
Teil 5: Berufsunfähigkeitsversicherung
Teil 6: Vermögenshaftpflichtversicherung
Teil 7: Risikolebensversicherung
Teil 8: Betriebshaftpflichtversicherung
Teil 9: Autoversicherung
Teil 10: Dread Disease Versicherung
Teil 11: Berufshaftpflichtversicherung

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