Gut versichert: Teil 8 – die Betriebshaftpflichtversicherung

Laut Gesetz ist jeder für Schäden, die er Dritten zufügt in vollem Umfang haftbar. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch im Arbeitsbereich. Jeder Unternehmer muss daher zwingend eine Berufs- oder Firmenhaftpflichtversicherung nachweisen. Sie schützt den Betrieb vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Rahmen der betrieblichen Arbeit entstehen können.

Ein Muss für jedes Unternehmen

Die unterschiedlichsten Lebensbereiche können durch eine Haftpflichtversicherung geschützt werden. Neben der privaten Haftpflicht und der Kfz-Haftpflicht ist die Betriebs- oder Firmenhaftpflicht eine der bekanntesten Formen der Haftpflichtversicherung. Während Privathaftpflicht, Tierhaftpflicht und verschiedene andere Formen der Haftpflichtversicherung auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können, gehören die Kfz-Haftpflicht und auch die Betriebshaftpflicht zu den sogenannten Pflichtversicherungen in Deutschland. Jeder Unternehmer braucht also zwingend eine Betriebshaftpflicht. Mögliche Schadenersatzansprüche können im Einzelfall so hoch sein, dass schon ein großer Schaden ohne Haftpflichtschutz die Existenz des Unternehmens durchaus bedrohen kann.

Ein guter Versicherungsschutz ist für Unternehmen nicht nur dann wichtig, wenn es darum geht die Kosten für einen entstandenen Schaden zu übernehmen. Längst nicht alle Schadenersatzforderungen sind berechtigt. Die Betriebs- oder Firmenhaftpflichtversicherung prüft daher im Schadenfall zunächst die Haftpflichtfrage. Durch diese Prüfung wird erst einmal festgestellt, ob die Schadensforderung gegen das versicherte Unternehmen überhaupt gerechtfertigt ist. Bestehen die Schadenersatzansprüche zu Recht, wird die Versicherung den Schaden im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssummen übernehmen. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden hingegen zum Schutz des versicherten Unternehmens abgewehrt. Die Schadenabwehr erfolgt dabei notfalls sogar auf gerichtlichem Weg, sodass sich das versicherte Unternehmen nicht selber um die Abwehr unberechtigter Forderungen kümmern muss.

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

Wie bei allen Versicherungsprodukten ist auch bei der Betriebshaftpflicht der Versicherungsschutz für das Unternehmen immer nur dann wirklich gut und umfassend, wenn alle betriebsrelevanten und betriebseigenen Risiken lückenlos abgesichert sind. Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht

  • Eine Betriebsstättenhaftpflicht
  • Eine Produkthaftpflicht
  • Eine Umweltbasisversicherung

Die Betriebshaftpflicht deckt alle Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb des Unternehmens ergeben. Darin enthalten sind auch alle betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken. Die Produkthaftpflicht umfasst Personen- und Sachschäden, die sich aus fehlerhaften Produkten, vom Unternehmen abgeschlossenen Arbeiten oder sonstigen Leistungen des Unternehmens ergeben. Die Umweltbasisversicherung deckt Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen sowie Schadenansprüche, die sich aus Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz ergeben. Damit dieser allgemeine Versicherungsschutz explizit auf das Unternehmen abgestimmt werden kann, gibt es für die unterschiedlichsten Berufe und Branchen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, in dem alle branchen- und berufsspezifischen Risiken enthalten sind.

Eine Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Doch wie finden Unternehmer die optimale Versicherung für ihr Unternehmen? Der Versicherungsschutz sollte maßgeschneidert sein und alle unternehmensspezifischen Risiken abdecken. Im Zweifel bedarf es hier einer guten Beratung. Betriebs- oder Firmenhaftpflichtversicherungen gehören zum Portfolio zahlreicher Versicherungsgesellschaften, doch nicht jeder Anbieter deckt jedes Risiko. Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht ist also eine umfassende Information sinnvoll, denn ein nicht lückenloser Versicherungsschutz kann dem Unternehmen im Ernstfall schaden und sogar dessen Existenz gefährden. Versicherungsvermittler bieten zumeist gute Informationen rund um das Thema Betriebshaftpflichtversicherung.

Nicht nur der Versicherungsumfang ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Allgemein deckt die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden im Rahmen der im Vertrag festgelegten Deckungssummen. Die Höhe der Deckungssummen kann je nach Anbieter und Tarif entweder aus verschiedenen Varianten ausgesucht, oder frei vereinbart werden. Experten raten dazu für Personen- und Sachschäden mindestens Deckungssummen in Höhe von 3 Millionen Euro zu wählen. Bei den Vermögensschäden ist es sinnvoll eine Deckungssumme von mindestens 100.000 Euro festzulegen.

Grundsätzlich bietet die Betriebshaftpflicht nur dann einen lückenlosen Versicherungsschutz, wenn wirklich alle branchen- und unternehmensspezifischen Risiken vollumfänglich abgedeckt sind und die Deckungssummen in ausreichender Höhe gewählt werden.

„Gut versichert“ – bisher erschienene Beiträge

Teil 1: Versicherungen, eine Übersicht
Teil 2: Riester Rente
Teil 3: Haftpflichtversicherung
Teil 4: Betriebliche Altersvorsorge
Teil 5: Berufsunfähigkeitsversicherung
Teil 6: Vermögenshaftpflichtversicherung
Teil 7: Risikolebensversicherung
Teil 8: Betriebshaftpflichtversicherung
Teil 9: Autoversicherung
Teil 10: Dread Disease Versicherung
Teil 11: Berufshaftpflichtversicherung

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