Guatemala tritt EFTA-Freihandelsabkommen bei

Guatemala tritt EFTA-Freihandelsabkommen bei

Guatemala tritt EFTA-Freihandelsabkommen bei
Die Liechtensteinische Regierung hat die Ratifikation des Protokolls über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten beschlossen und unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Beitrittsprotokoll.

Das EFTA-Freihandelsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten ist bisher mit Costa Rica und Panama abgeschlossen worden. Mit dem Beitritt Guatemalas werden die Zölle auf dem grössten Teil des bilateralen Handels mit Guatemala vollständig oder teilweise abgebaut, und der Handel wird durch Erleichterungen bei den Zollverfahren gefördert. Daneben führt der Beitritt zu verbesserten Marktzugangsverpflichtungen für verschiedene Dienstleistungen sowie für Investitionen und erschliesst den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten Guatemalas. Beim geistigen Eigentum wird das Schutzniveau in ausgewählten Bereichen über die multilateralen Standards der WTO hinaus verbessert.

Das Abkommen wurde am 22. Juni 2015 in Schaan unterzeichnet und erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er Jahre mit Drittstaaten aufbauen. Es leistet einen spezifischen Beitrag zur Aussenwirtschaftspolitik Liechtensteins, indem es die Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit und die Stabilität der liechtensteinischen Wirtschaftsbeziehungen mit Guatemala verbessert und damit zur Diversifizierung und Dynamisierung des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs beiträgt.

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