Gewährleistungsbürgschaften

Gewährleistungsbürgschaften – Sicherheit bei Mängeln

Während einer Gewährleistungsfrist können Mängel auftreten. Doch wer haftet für die Kosten der Mängelbehebung, wenn der Unternehmer innerhalb der gesetzten Frist insolvent wird? Im Rahmen einer Gewährleistungsbürgschaft wird sichergestellt, dass ein Bürge dafür aufkommt. Eine Gewährleistungsbürgschaft kann durch ein Kreditinstitut oder eine Versicherung als Bürge vertraglich abgeschlossen werden. Der Geschädigte hat somit die Garantie, dass Kosten, die durch einen Mangel während der Gewährleistungsfrist entstanden sind, auch dann übernommen werden, wenn der Auftragnehmer insolvent geworden ist. Kreditinstitute haften im Rahmen eines Avalkredites und Versicherungen durch eine Kautionsversicherung.

Kauf- und Werkverträge

Unternehmer haften bei allen abgeschlossenen Werkverträgen, auch Bauverträgen, sowie Kaufverträgen, für auftretende Sachmängel. Durch § 434 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine Sache dann frei von Sachmängeln, wenn bei sogenanntem Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit gegeben ist. Bestehen jedoch Mängel, ist der Hersteller oder Verkäufer gesetzlich verpflichtet, sie zu beheben. Bei Insolvenz des Unternehmens zur Zeit der Mängelrüge kommt die Haftung durch das Kreditinstitut oder die Versicherung zum Tragen, somit ist der Auftragnehmer oder Käufer geschützt und trägt kein Risiko. Gebürgt wird generell im Rahmen einer Gewährleistungsbürgschaft jedoch auch, wenn der Auftragnehmer oder Verkäufer der Mängelbehebung nicht nachkommen will. Banken wie Versicherungen garantieren in den Verträgen jedoch nur im Fall der Insolvenz. Der Auftraggeber oder Käufer kann eine Mängelbehebung nur einfordern, wenn die Mängelansprüche nicht verjährt sind. Die Laufzeit für Avalkredite oder Kautionsversicherungen richtet sich aus diesem Grund zumeist nach der zeitlichen Frist, in der Mängelrügen noch eingebracht werden können.

Avalkredit oder Kautionsversicherung

Experten sehen beim Abschluss von Kautionsversicherungen größere Vorteile im Vergleich zu Avalkrediten. Zum einen ist der Abschluss in der Regel unkomplizierter, da Versicherungen häufig auf umfangreiche Risikoprüfungen verzichten und die Abwicklung auch online erfolgen kann, wodurch sich auch die Höhe der Kosten verringert. Ebenso zeigen sich die geforderten Sicherheiten kleiner. Sie liegen deutlich unter denen von Kreditinstituten bei rund 20 Prozent. Versicherungen verzichten mitunter auch zur Gänze auf Sicherheiten, wenn eine entsprechende Bonität des Unternehmens gegeben ist. Der Abschluss eines Avalkredites bei einem Kreditinstitut beeinflusst oft auch den finanziellen Spielraum des Unternehmens, da die Bürgschaft sich auf die Höhe des gegebenen Kreditrahmens auswirkt.

Die Kautionsversicherung ist jedoch nur für den Fall der Insolvenz gedacht, sie ersetzt nicht die Mängelbehebungspflicht des Auftragnehmers oder Verkäufers. Die Bürgschaftssumme beträgt dabei in der Regel 3 bis 5 Prozent der Auftrags- beziehungsweise der Kaufsumme. Für die Prämienberechnung werden die Bonität des Bürgschaftsnehmers nach dem Creditreform-Index sowie der Umfang des Gesamtbürgschaftsrahmens herangezogen. Aber auch die Summe der Einzelbürgschaften beeinflusst die Höhe der Prämie. Besonders relevant ist der Abschluss einer Kautionsversicherung bei Bauverträgen. Aber auch beim Einbau einer Heizung, beim Decken eines Daches oder anderen Aufträgen kann der Versicherungsfall eintreten. Die Gewährleistungsfristen sind gesetzlich geregelt und betragen bei baulichen Arbeiten zwischen 4 oder 5 Jahre, ein Zeitraum, in dem sich wirtschaftlich viel für ein Unternehmen ändern kann, zum Positiven wie zum Negativen. Ist bei der Sachübergabe an eine Insolvenz überhaupt nicht zu denken, kann sich die Situation jedoch nach zwei oder mehr Jahren ändern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesorgt, im Sinne des Auftraggebers, damit er im Falle des wirtschaftlichen Ruins des Auftragnehmers nicht geschädigt wird.

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