Geiger kritisiert Stasi-Unterlagen-Gesetz

Der erste Direktor der sogenannten Gauck-Behörde, Hansjörg Geiger, wirbt für eine grundlegende Reform des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. So sollten Spitzelopfer des DDR-Geheimdienstes „künftig das Recht erhalten, ihre Daten löschen zu lassen“, zitiert ihn der „Spiegel“ in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Das Gesetz sei in einer geschichtlichen Sondersituation entstanden, damals habe der Schutz der Persönlichkeitsrechte keinen Vorrang gehabt.

„25 Jahre danach kann man aber nicht mehr von einer Sondersituation sprechen“, sagte Geiger. Die Informationen seien zudem unter rechtswidrigen Bedingungen gesammelt worden. Gemäß Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dürften Daten aus dem „Kernbereich privater Lebensführung“ nicht gespeichert werden. Geiger, der nach seiner Zeit in der Stasi-Unterlagen-Behörde von 1990 bis 1995 Präsident des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes war, hält das Gesetz „in der jetzigen Fassung nicht mehr in allen Regelungen für verfassungskonform“. Der Bundestag will noch in dieser Legislaturperiode über die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde entscheiden.

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