Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt private Halter von größeren Tieren (Hunde, Pferde) vor Schadensersatzansprüchen. Schäden, die durch kleinere Haustiere wie Katzen oder Vögel verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt und reine Nutztiere (Kühe, Schweine u.a.) oder Tiere, die gewerbsmäßig in der Zucht verwendet werden, können über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist selten zwingend, in einigen Bundesländern gibt es aber Landeshundegesetze, die für bestimmte Hunderassen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vorschreiben. Die Betreiber von Pferdepensionen und Reitställen verlangen in der Regel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die eingestellten Pferde.
Tierhalter haften nach dem Schuldrecht für alle Schäden, die ihre Tiere verursachen (Gefährdungshaftung). Tierhalter und –besitzer sind dabei nicht immer identisch, der Halter ist immer die Person, die ein Tier über einen längeren Zeitraum in ihrem eigenen Interesse unterhält. Der Tierhalter ist dann ein Tierhüter und als solcher in die Tierhaftpflicht eingeschlossen.
Schäden können entstehen, wenn Tiere im Verkehr unberechenbar reagieren und Unfälle verursachen oder wenn Sachwerte zerstört werden. Auch Personen können zu Schaden kommen, wenn zum Beispiel ein Hund einen Radfahrer verfolgt und beißt oder wenn ein Pferd unvermittelt austritt. Mietsachschäden in Wohnräumen können ebenfalls mitversichert werden. Einige Versicherungen bieten darüber hinaus einen Haftschutz für Schäden an, die durch einen ungewollten Deckakt entstehen.
Der Versicherungsträger prüft in jedem Fall, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Berechtigte Ansprüche sind abgedeckt, unberechtigte Ansprüche werden notfalls auch per Rechtsstreit zurückgewiesen. Insofern beinhaltet die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch einen gewissen Rechtschutz. Die Deckungssummen werden in der Regel für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden getrennt vereinbart, beide Beträge sollten so hoch angesetzt sein, dass sie den Versicherten im Schadensfall auch tatsächlich finanziell absichern. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 4 Millionen Euro, Vermögenswerte sollte man mit mindestens 50000 Euro versichern. Hinsichtlich der Prämien lohnt sich ein Preisvergleich. Einige Versicherer gewähren zum Beispiel Sonderkonditionen, wenn ein Halter mehrere Tiere der gleichen Gattung versichern möchte.
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