Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind gesetzlich rentenversichert. Die gesetzliche Rentenversicherung wird vom Arbeitgeber mit getragen und beinhaltet eine Alters- und Hinterbliebenenrente. Zusätzlich deckt sie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. In Deutschland arbeitet die gesetzliche Rentenversicherung nach einem Umlageverfahren (Generationenvertrag), das heißt, die heute Erwerbstätigen bezahlen die Rente der früheren Arbeitnehmer. Angesichts einer ungewissen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt dieses System jedoch Schwächen, private und betriebliche Altersvorsorgeprogramme gewinnen an Bedeutung.
Die betriebliche Altersvorsorge sichert dem Arbeitnehmer Leistungen für den Renten-, manchmal auch für den Todesfall und für den Eintritt einer Invalidität zu. Sie ist nach § 1 des Betriebsrentengesetzes geregelt.
Eine private Rentenversicherung sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit im Alter zusätzlich ab. Der Versicherte spart dabei über seine Beiträge ein Vorsorgekapital an, das ihm auch dann noch zur Verfügung steht, wenn die eingezahlten Prämien die Auszahlungsbeträge nicht mehr decken. Das ist deshalb garantiert, weil auch bei der privaten Rentenversicherung die Leistungen von einem Kollektiv getragen werden. Soll die Rente im Todesfall weiter ausbezahlt werden, zum Beispiel an Hinterbliebene, muss das vertraglich vereinbart werden, andernfalls erlischt die private Rentenversicherung im Todesfall. Steuerlich bietet die private Rentenversicherung gegenüber anderen Vorsorgeverträgen Vorteile, denn der zu versteuernde Ertragsanteil ist gering (im Alter von 65 Jahren zum Beispiel 18 %). Private Vorsorgeprogramme, die nicht beliehen, verkauft oder vererbt werden können, werden zum Teil vom Staat gefördert. Zu den staatlich geförderten Modellen gehören die Riester- und die sogenannte Rüppur-Rente. Letztere wird auch als „private Basis-Rente“ bezeichnet. Die Rüppur-Rente bietet selbstständig und freiberuflich Erwerbstätigen, die sich freiwillig rentenversichern möchten, sowie dem besser verdienenden Teil der Bevölkerung einige Vorteile, zum Beispiel in Hinblick auf die zu erwartenden Renditen. Staatlich geförderte Vorsorgeprogramme garantieren einen Bestandschutz, das heißt, die Altersvorsorge kann nicht gepfändet oder für den Ausgleich von Sozialleistungen herangezogen werden. Das ist bei nicht geförderten Maßnahmen (zum Beispiel bei Aktienfonds-Sparplänen oder beim Ankauf von Immobilien) anders.
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