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Versicherungen

Versicherungen sind eine nicht zu unterschätzende Investitionsquelle des Finanzmarktes. Nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) entfallen in Deutschland auf jeden Einwohner (alle Altersstufen) etwa sechs Versicherungspolicen, die Einnahmen aus den Beiträgen entsprechen 6,7 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Entsprechend hoch sind die Investitionen, die die Versicherungsträger am Kapitalmarkt tätigen können. Mit 1,1 Billionen Euro ist die Versicherungswirtschaft im Moment eine der Säulen der deutschen Volkswirtschaft. Als Arbeitgeber sichern die Versicherer auch die Kaufkraft der Verbraucher, knapp 470000 Menschen sind in Deutschland in der Versicherungsbranche tätig.

Rechtlich handelt es sich bei einer Versicherung um ein besonderes Rechtsverhältnis, das dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Vertrages eine Schutzleistung anbietet. Der Risikoausgleich wird von einem Kollektiv getragen. Man unterscheidet verschiedene Deckungsprinzipien: Die private Versicherungswirtschaft arbeitet nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Hier werden die Beiträge des Versicherten so angelegt, dass sich ein Deckungskapital bildet, das im Schadensfall alle Ansprüche individuell abdeckt. Das Umlageverfahren, wie es von meisten gesetzlichen Versicherungen (Sozialversicherungen) praktiziert wird, fällt demgegenüber auf dem Kapitalmarkt nicht ins Gewicht, denn nach diesem Verfahren werden die eingehenden Beiträge direkt zur Bedarfsdeckung verwendet.

Zu den privatrechtlichen Versicherungen, die volkswirtschaftlich zur Steigerung des Gesamtvermögens und als Investitionen für Privatleute und Unternehmen in Frage kommen, gehören Individualversicherungen wie die private Rentenvorsorge, Personen- und Nichtpersonenversicherungen (zum Beispiel Kranken-, Lebens- , Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung) sowie Schadens- und Summenversicherungen. Schadensversicherungen sind in der Regel Nichtpersonenversicherungen (zum Beispiel die Kfz-Versicherung), die im Bedarfsfall einen nachgewiesenen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe abdeckt. Summenversicherungen sind hingegen Personenversicherungen, die im Schadensfall einen nicht näher zu benennenden Schaden mit einer festgesetzten Summe ausgleicht. Eine Unfallversicherung ist zum Beispiel eine typische Summenversicherung. Schadensversicherungen können Sachwerte wie Gebäude, Fahrzeuge oder Maschinen absichern, sie können im Schadensfall aber auch dafür sorgen, dass Dritte ihren Schaden ersetzt bekommen. Eine Tierhalterhaftpflicht sichert zum Beispiel Schäden ab, die von einem Hund im Garten des Nachbarn verursacht werden. Beißt der Hund den Nachbarn, ist dessen körperlicher Schaden je nach Versicherungsvertrag ebenfalls abgedeckt.