Expertentipp: Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Mit der Adventszeit kommt nach einem arbeitsreichen Jahr die Zeit der Besinnlichkeit. Die Weihnachtsdekoration schmückt die Häuser, die Schaufenster und Straßenzüge. Das ist der Zeitpunkt, an dem sich die Arbeitgeber spätestens mit der Frage beschäftigen, wie sie ihren Mitarbeitern mit einem Weihnachtsgeschenk eine Freude machen können. Es heißt allgemein, dass Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter bis zu 44 Euro steuerfrei sind. Das ist auch prinzipiell richtig, doch so einfach ist das Steuerrecht dann doch nicht zu umgehen.

55 % der Beschäftigten erhalten Weihnachtsgeld

2016 erhalten rund 55 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld – das ist eine gute Nachricht! Doch es gibt dabei sehr starke Unterschiede. So erhalten das höchste Weihnachtsgeld – bis zu 100 % eines Monatsgehalts – die Arbeitnehmer des Bankengewerbes, der Süßwaren-, Chemie- und Druckindustrie sowie die in der Textilbranche. Dann folgen Versicherungen mit 80 %, der Einzelhandel West mit 62,5 % und die Metallindustrie mit 55 %. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten zwischen 59 und 88 %.

Das hat eine Umfrage der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung mit rund 6.000 Teilnehmern ergeben.

Darf das Weihnachtsgeld einfach gestrichen werden?

Somit erhält nur rund jeder Zweite in Deutschland Weihnachtsgeld (55 %) und der größte Unterschied besteht darin, ob nach Tarif bezahlt wird oder nicht. Bei den Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten 72 % Weihnachtsgeld und ohne sind es nur 42 %. Nun stellt sich die Frage ob der Arbeitgeber so einfach das Weihnachtsgeld streichen darf. Die Antwort ist: Ja, denn die Zahlung von Weihnachtsgeld ist nicht im Gesetz vorgesehen. Gezahlt wird nur dann, wenn eine rechtliche Grundlage besteht und diese kann im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag verankert sein. Selbst durch eine sogenannte betriebliche Übung, die entsteht, wenn der Arbeitgeber drei Jahre lang hintereinander Weihnachtsgeld bezahlt hat, kann ein Rechtsanspruch entstehen.

Weihnachtsgeld nur für ausgesuchte Mitarbeiter?!

Eine weitere Frage, die im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld aufkommt, ist, dass wenn einer dieses erhält, ob auch alle anderen dieses dann erhalten müssen. Um bestimmte Mitarbeiter von der Weihnachtsgeldzahlung auszuschließen, benötigt ein Unternehmen keine sachlichen Gründe. Dabei kann es sich beispielsweise um Führungskräfte mit einem höheren Gehalt handeln oder Außendienstler mit einer leistungsabhängigen Vergütung. Es ist sogar möglich, dass das Weihnachtsgeld an eine bestimmte Betriebszughörigkeit gekoppelt wird. Wird die Zahlung aufgrund des Alters Geschlechts oder einer Schwerbehinderung verweigert, dann würde das eine Diskriminierung darstellen und wäre somit unzulässig.

Wie können die Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerfrei bleiben?

Ein jeder weiß, dass die Weihnachtszeit ein Fest des Schenkens ist und auch die Weihnachtsgeschenke an die Mitarbeiter ist in den meisten Unternehmen üblich. Doch diese zählen NICHT zu den Aufmerksamkeiten, die laut dem Steuerrecht seit Anfang 2015 sogar bis 60 Euro steuer- und beitragsfrei den Mitarbeitern überreicht werden dürfen.

Denn laut dem Gesetzestext heißt es „Sachzuwendungen zu besonderen persönlichen Anlässen“ und dazu gehört beispielsweise eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes sowie der Geburtstag – aber nicht die allgemeinen Feiertage. Aber dennoch ist es möglich, dass die Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter steuerfrei bleiben, doch dafür müssen ganz bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden und auch dort ist der Teufel im Detail versteckt.

Bemerkenswert ist auch, dass in Westdeutschland 57 % und in Ostdeutschland nur 45 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Zudem erhalten Frauen (51 %) seltener Weihnachtsgeld als Männer (57 %).

Einfach „Dankeschön sagen“

76 % der Arbeitnehmer erhalten selten oder nie eine Anerkennung im Job, wie eine Umfrage der „Plattform Anerkennung“ zum Thema Wertschätzung ergab. Aus diesem Grund ist besonders Weihnachten die beste Gelegenheit, um der Belegschaft ein Lob auszusprechen und echte Wertschätzung entgegenzubringen.

Besonders beliebt sind Gutscheine, im Gegensatz zum Schreibset mit Firmenlogo oder einer Schachtel Pralinen. Denn jeder hat einen Traum oder einen Wunsch und eben aus diesem Grund kommen Geschenke in Form von Sonderzahlungen oder Warengutscheinen ganz besonders gut zu Weihnachten an.

Arbeitgeber, die eine kleine Finanzspritze schenken möchten, die sollten darauf achten, dass diese Zuwendung möglichst flexibel und individuell genutzt werden kann, wie beispielsweise zum Tanken, Einkaufen, für ein schönes Abendessen oder einen Tag im Spa – einfach fernab vom Arbeitsalltag. Eine tolle Möglichkeit für ein flexibel nutzbares Weihnachtsgeschenk sind auch die Prepaid-Karten, die von unterschiedlichen Anbietern offeriert werden. Auf diese können steuerfreie Sachbezüge einfach eingezahlt werden und der Mitarbeiter kann dann völlig frei damit bezahlen und das nicht an Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.

Eine Prepaid-Karte zu Weihnachten – mehr als nur ein Weihnachtsgeschenk

Mit einer Prepaid-Karte, wie dem Benefit Pass® von Soxedo, kann sich jeder Arbeitgeber sicher sein, dass die gesamte Belegschaft begeistert sein wird. Denn davon kann das komplette Jahr über profitiert werden und lässt zudem auch Raum für individuelle Wünsche frei.

Der Benefit Pass® ermöglicht es, dem Mitarbeiter bis zu 2.000 Euro als Weihnachtsgeschenk zu überreichen und damit seine Wertschätzung auszusprechen. Der Vorteil an einer solchen Prepaid-Karte ist, dass die 2.000 Euro steueroptimiert sind, denn die drei Börsen der Karte unterliegen der gesetzlichen Sachbezugswertgrenze für Verpflegung, der 44 Euro Freigrenze und speziell für Weihnachten der 60 Euro Freigrenze. Damit kann der Arbeitgeber selbst, dauerhaft Lohnnebenkosten einsparen.

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