Altersarmut

Expertentipp: Altersarmut bei vorzeitigem Ruhestand vermeiden

Altersarmut
Schuften bis 67: Die sogenannte Regelaltersgrenze wurde auf dieses Alter angehoben. Wer künftig früher in den Ruhestand gehen will, muss mit kräftigen Abschlägen rechnen. Und das könnte viele Bundesbürger betreffen, denn dem Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen zufolge gehen die Deutschen derzeit im Durchschnitt bereits mit 61,7 Jahren in Rente. „Alles deutet darauf hin, dass die sozialen Sicherungssysteme bald an ihre Belastungsgrenzen stoßen“, meint Demografie-Experte Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodellen (DBZK). Die gesetzliche Rente werde immer mehr Älteren nicht mehr zum Leben reichen – vor allem dann nicht, wenn sie früher als mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen.

Risiko für Altersarmut steigt

Dem ersten deutschen „Altersarmut-Atlas“ zufolge ist bereits heute jeder sechste Rentner von Altersarmut betroffen. „Die Zahl wird steigen – und betroffen sein werden vor allem Menschen, die vorzeitig in Rente gehen und höhere Abschläge in Kauf nehmen müssen“, erklärt Röder. De facto könnten sich Versicherte ohne weitere Einkünfte bald keinen vorgezogenen Rentenbeginn etwa mit 63 mehr leisten. Dabei gehe es oft gar nicht darum, dass man nicht bis 67 arbeiten wolle: „Viele sorgen sich mit Recht, ob der Gesundheitszustand überhaupt den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes bis zur Rente gerecht wird.“

Lebensarbeitszeitmodell: Vorruhestand ohne Abschläge

Um der Altersarmutsfalle zu entkommen, sind heute innovative Lösungen gefragt. „Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle haben sich als flexible und zukunftsweisende Instrumente erwiesen, immer mehr Firmen und Arbeitnehmer interessieren sich dafür“, so Harald Röder. Allerdings sei die Moderation bei der Einführung und Verwaltung ein komplexer Prozess, für eine erfolgreiche Umsetzung sei eine rechtssichere Durchführung nötig. Mit einem Lebensarbeitszeitmodell könnten Arbeitnehmer früher als mit 67 Jahren ihren Vorruhestand genießen – und zwar sozialverträglich und ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente.

„Flexi-Gesetz“ schafft den sicheren Rahmen

Schon seit 1988 gibt es mit dem „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ – dem sogenannten Flexi-Gesetz – die Möglichkeit, geleistete Arbeitszeit in einem besonderen Wertguthaben anzusammeln und zu einem späteren Zeitpunkt zur mittel- und längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen. Über Lebensarbeitszeitkonten können Arbeitnehmer somit einen möglichst frühen und vor allem finanziell abgesicherten Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand umsetzen.

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Quelle: djd, Foto: © djd/DBZWK/thx

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