Ethik-Kommission fürchtet Totalüberwachung durch vernetztes Fahren

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzte Ethik-Kommission zum autonomen Fahren warnt vor einer Totalüberwachung des Menschen durch autonom und vernetzt fahrende Autos. „Eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Fahrzeuge im Kontext einer digitalen Verkehrsinfrastruktur ist ethisch bedenklich, wenn und soweit sie Risiken einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer und der Manipulation der Fahrzeugsteuerung nicht sicher auszuschließen vermag“, heißt es im Endbericht der Kommission, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Das knapp 50 Seiten umfassende Dokument wird an diesem Dienstag vom Vorsitzenden, dem Verfassungsrechtler Udo di Fabio, in Berlin vorgestellt.

Das 14-köpfige Gremium hat 20 Regeln aufgestellt, um autonome System zu ermöglichen. Darin heißt es etwa: „Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen.“ Deshalb dürfe es nicht zu einer „Degradierung des Subjekts zum bloßen Netzwerkelement“ kommen. Fahrzeughalter und –nutzer müssten „grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten“ entscheiden dürfen. „Einer normativen Kraft des Faktischen, wie sie etwa beim Datenzugriff durch die Betreiber von Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken vorherrscht, sollte frühzeitig entgegengewirkt werden“, heißt es weiter. „Die Zulassung von automatisierten Systemen ist nur vertretbar, wenn sie im Vergleich zu menschlichen Fahrleistungen zumindest eine Verminderung von Schäden im Sinne einer positiven Risikobilanz verspricht.“ So müssten Sach- und Tierschäden bei Unfällen immer Vorrang vor dem Personenschaden haben. Grundsätzlich müssten die Systeme so programmiert sein, dass es nicht zu Unfällen kommt. „Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt. Eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden kann vertretbar sein. Die an der Erzeugung von Mobilitätsrisiken Beteiligten dürfen Unbeteiligte nicht opfern“, heißt es in dem Bericht.

Foto: Parkende Autos in einer Straße, über dts Nachrichtenagentur

Ein Kommentar

  1. „Ethik-Kommission zum autonomen Fahren warnt“,- vor was? Au wia! – Hingeschaut: In jedes Kraftfahrzeug wird seitens des Hersteller ein s.G. „Sims-Chip“ integriert. Dieser Chip sendet und empfängt, ersetzt bzw. beinhaltet die Fahrgestellnummer, ersetzt heute das spätere behördliche KFZ-Erkennungszeichen. Zum Beispiel wurden die alten KFZ „Städte und Landkreiskennungen“ wieder möglich gemacht, eben weil diese nur noch anderen als Behörden dienlich sind.
    Wer z.B von Deutschland in die Nederlande fährt, wird automatisch mittels hochauflösendes Foto erfasst. Der Fahrzeughalter ist zugleich durch den Chip bekannt. Der Autofahrer ist zugleich durch indirekten biometrischen Passbild erkannt. Entsprechend wird das Fahrzeug an jeden verkehrswirtschaftlichen Punkt erneut erfasst, somit läßt sich die gesamte Fahrtroute zurückverfolgen. Speziell läßt sich jedes Fahrzeug mittels GPS nicht nur in den Nederland orten und verfolgen. Dieses System ist bereits weltweit verbreitet, US-Kampfdrohnen leisten bekanntlich Präzisionsarbeit.

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