Landwirtschaft Polen

Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien in Polen bleibt eingeschränkt

Landwirtschaft PolenDer Erwerb von landwirtschaftlichen Immobilien durch Ausländer ist in Polen weitgehend beschränkt, insbesondere ist eine Genehmigung für den Erwerb vom Innenminister notwendig. Diese Pflicht wird allerdings nach Ablauf von 12 Jahren ab dem EU-Beitritt Polens (Mai 2016) für die EU-Staatsbürger und EWR-Staatsbürger entfallen, schreiben bnt Rechtsanwälte in dem aktuellen Newsletter Recht und Steuern der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen).

Da die polnische Regierung jedoch den inländischen Immobilienmarkt in Bezug auf die landwirtschaftlichen Immobilien weiterhin schützen will, wurde am 5. August 2015 das neue Gesetz über Gestaltung der Landwirtschaftsordnung (Ustawa o ksztaltowaniu ustroju rolnego) durch das polnische Parlament verabschiedet. Die Unterschrift des Staatspräsidenten und Verkündung im Gesetzblatt soll in Kürze erfolgen.

Das Gesetz verschärft weitgehend die Voraussetzungen für den Erwerb solcher Immobilien und gibt besondere Vorkaufsrechte nicht nur – wie bisher – der Agentur für Agrarimmobilien (Agencja Nieruchomosci Rolnych), sondern auch anderen Rechtssubjekte.

Beim Abschluss eines Kaufvertrages, der die Übereignung einer landwirtschaftlichen Immobilie zur Folge haben wird, wird nicht nur der Agentur für Agrarimmobilien, sondern in erster Linie ihrem Pächter oder dem Eigentümer benachbarter Grundstücke, sofern er ein Landwirt ist, das Vorkaufsrecht zustehen.

Die Vorkaufsrechte gelten nur in wenigen Fällen nicht, insbesondere, wenn die landwirtschaftliche Immobilie von einem Einzellandwirt erworben wird. Dazu gelten bestimmte Voraussetzungen.

Wird eine landwirtschaftliche Immobilie mit Verletzung der Vorkaufsrechte (also unbedingt) oder ohne erforderliche Genehmigungen und Nachweise verkauft, so wird der Kaufvertrag nichtig.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert