„Ehe für alle“: Rufe nach Grundgesetzänderung werden lauter

Im Streit um die sogenannte „Ehe für alle“ werden die Rufe lauter, wonach das geplante Gesetz verfassungswidrig sein könnte. „Artikel 6 Grundgesetz umfasst nach ständiger Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes die Ehe zwischen Mann und Frau“, sagte Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Diese Rechtsauffassung könne nicht durch ein einfaches Gesetz außer Kraft gesetzt werden, sondern bedürfe einer Änderung des Grundgesetzes, so Krings weiter.

„Ich halte es für nicht seriös, einen so weitreichenden Entschluss auf so unsicherer Verfassungsgrundlage in einer derartigen Eile zu treffen.“ Die SPD-Fraktion hält eine Verfassungsänderung hingegen nicht für nötig. „Eine Grundgesetzänderung wäre ein starkes Zeichen gewesen, aber darüber war mit der Union nicht zu verhandeln. Ein für uns erstelltes Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt aber zu dem Schluss, dass eine einfachgesetzliche Regelung ausreicht“, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner der „Welt“. Aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes lasse sich nicht ableiten, dass der Ehebegriff für alle Zeiten auf ein Verständnis als verschiedengeschlechtliche Partnerschaft festgelegt wäre, heißt es in dem Gutachten. „Vielmehr ist der Ehebegriff des Grundgesetzes offen für einen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und Anschauungen.“ Der Bundestag will am Freitag über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ehe für alle abstimmen. Um acht Uhr soll es zunächst eine Abstimmung zur Geschäftsordnung geben, um das Thema noch auf die Tagesordnung zu setzen. Danach sind eine 38 Minuten lange Debatte und eine namentliche Abstimmung vereinbart.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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