DIHK warnt vor Folgen des EuGH-Urteils zum „Privacy Shield“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat vor den Folgen des EuGH-Urteils zur EU/USA-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ für die deutsche Wirtschaft gewarnt und Konsequenzen gefordert. „Wenn selbst die EU-Kommission nicht in der Lage war, mit dem `Privacy Shield` eine europarechtsgemäße Vereinbarung mit den USA zu treffen – wie soll man das in diesem von Unsicherheit geprägten Rechtsbereich dann gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, erwarten“, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Rechtssicherheit sehe anders aus.

„Unternehmen mit Datentransfer in Drittstaaten brauchen nun nicht allein für die USA sondern demnächst auch für Großbritannien schnelle und belastbare Hinweise von der Kommission sowie den zuständigen Datenschutzbeauftragten zur EU-datenschutzrechtskonformen Vertragsgestaltung“, so Wernicke. Auch wenn für den Datenaustausch sogenannte Standardvertragsklauseln weiterhin grundsätzlich möglich bleiben, „bürdet die EU einmal mehr den Unternehmen das Risiko auf, ob ihre Verträge auch den weithin unbestimmten rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO im Lichte der Grundrechtscharta genügen“. Aus Sicht Wernickes verdeutlicht das EuGH-Urteil „die fortbestehende und auch von vielen deutschen Unternehmen beklagte massive Rechtsunsicherheit im Datenschutzrecht der EU“. Dieses Recht entwickle in Verbindung mit der Grundrechtecharta „immer stärkere extraterritoriale Wirkungen“. Hier sei Vorsicht geboten. „Für die Weiterentwicklung der Digitalökonomie ist dies eine kritische Situation“, sagte Wernicke.

Foto: Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

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