DGB will Abschaffung der „Arbeit auf Abruf“

DGB-Logo, über dts NachrichtenagenturDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Abschaffung der „Arbeit auf Abruf“ gefordert. Bis zu 1,9 Millionen Beschäftigte gingen einer Arbeit nach, bei der sie kurzfristig nach Bedarf eingesetzt werden, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine DGB-Studie, die auf Daten des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) basiert. Bei vielen dieser Beschäftigungsverhältnisse würden dabei arbeitsrechtliche Standards unterlaufen.

Allein in der Gastronomie arbeiten laut DGB mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf Abruf. Geregelt sind die Jobs im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Demnach ist der Beschäftigte zum Beispiel nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihn mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informiert. Laut DGB wird aber jeder Dritte erst am selben Tag kontaktiert und ein weiteres Drittel ein bis drei Tage im Voraus. Obendrein könnten sich die Betriebe der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, „indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen“, heißt es in der Untersuchung. Zugleich müssten Betroffene mit schwankenden und damit wenig planbaren Einkommen leben. Der DGB fordert deshalb die Abschaffung dieser Beschäftigungsverhältnisse. „Bei Arbeit auf Abruf wird das wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten verlagert. Damit muss Schluss sein“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Zeitung. Verlässliche und planbare Arbeitszeiten müssten gerade auch bei Teilzeitarbeit möglich sein. „Alle Beschäftigten brauchen mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung“, meinte Buntenbach.

Foto: DGB-Logo, über dts Nachrichtenagentur

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