Altstadt Nuernberg

Denkmal AfA – Absetzung für Abnutzung bei Denkmalschutz

Altstadt NuernbergZiel des Denkmalschutzes ist, Kulturdenkmäler und Kulturgüter für die Nachwelt zu erhalten. Die ersten Denkmalschutzgesetze wurden in der Zeit der Revolution und Restauration nach 1815 niedergeschrieben. In Deutschland ist Denkmalschutz inzwischen ein Teilbereich des Verwaltungsrechts. Festgehalten sind darin die rechtliche Definition von Denkmalschutz, die Art und Weise, wie mit denkmalgeschützten Gütern umgegangen werden muss und die finanzielle Förderung bei Instandsetzung. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern. Denkmalgeschützte Immobilien sind in der heutigen Zeit beliebtes Anlagegut, lässt sich doch mit ihnen durch die Absetzung für Abnutzung, kurz Denkmal-Afa, Steuern sparen.

Bis zu 100 Prozent abzugsfähig

Denkmalschutz AfA soll einen Anreiz für Anleger bieten, denkmalgeschützte Objekte zu kaufen und zu erhalten, indem die Möglichkeit geboten wird, Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Diese Regelung gilt für Eigentümer wie für Investoren. Wird die schützenswerte Immobilie noch selbst bewohnt, können über zehn Jahre hinweg 90 Prozent der Sanierungs- und Instandsetzungsausgaben bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Für Kapitalableger ist sogar eine Absetzung von 100 Prozent vorgesehen, jedoch über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Wichtig dabei ist, dass der Antrag auf die steuerliche Bescheinigung vor Sanierungsbeginn abgegeben wird. Im Nachhinein darf die Behörde keine Bescheinigungen ausstellen. Auch ist darauf zu achten, dass nicht jede bauliche Maßnahme, die genehmigt wurde, absetzbar ist. So können etwa Zu- und Ausbauten oder Garteninstandsetzungen nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Das gilt auch für gesetzte Maßnahmen, die nicht den Richtlinien entsprechen. Wenn statt der vorgegebenen schmiedeeisernen oder hölzernen Haustür eine Glas-Kunststofftür angebracht wird, stellt dies einen Verstoß gegen die Richtlinien dar. Die Kosten für die Tür können nicht geltend gemacht werden. Handelt es sich um grobe Verstöße, die den Charakter des Objekts verändern, kann die Behörde den Denkmalstatus aberkennen, somit gibt es auch keine steuerlichen Vorteile mehr. Dass die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie sich kostspieliger zeigt als die eines herkömmlichen Objekts, versteht sich von selbst. Deshalb bietet Denkmalschutz AfA die Vorteile der steuerlichen Absetzung, ein Anreiz, Altes und Traditionelles zu erhalten und zu bewahren. Wer den Kauf und die Sanierung eines schützenswerten Hauses in Erwägung zieht, kann demnach viel Geld sparen. Wichtig bei der Durchführung eines derartigen Vorhabens sind jedoch nicht nur die Steuervorteile und die Kapitalanlage, sondern auch die Liebe zur Sache.

Ersparnis online berechenbar

Spezielle Online-Rechner können kostenlos genutzt werden um die Steuerersparnis zu berechnen. Erwirbt etwa eine unverheiratete Einzelperson mit einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro ein denkmalgeschütztes Haus um 60.000 Euro zuzüglich Kaufnebenkosten, ergibt sich eine Afa-Bemessungsgrundlage von 80 Prozent des Kaufpreises, also 48.000 Euro, wenn 80 Prozent des Objekts unter Denkmalschutz stehen. Wichtig für die lineare AfA der Altbausubstanz ist noch das Baujahr. Im gegebenen Beispiel wurde das Haus vor 1925 erbaut. Die Steuerlast bei genanntem Jahreseinkommen liegt bei rund 11.400 Euro, Durch AfA Denkmalschutz und Afa Altbau ergibt sich für das erste Jahr, hier 2015, eine neue Steuerlast von rund 9.700 Euro, die Steuerersparnis beträgt somit circa 1.700 Euro. Die Liebe zu alten Gebäuden, die Aussicht auf eine wertvolle Kapitalanlage und die Steuerersparnis, bewegen immer mehr Interessierte zum Kauf eines denkmalgeschützten Objekts. Und derartige Objekte gibt es in allen Regionen Deutschlands. Meist befinden sie sich in zentraler Stadtlage. Aber auch alte Gutshöfe und Herrenhäuser im ländlichen Raum stehen im Angebot. Sich den Traum vom Besitz eines alten Gebäudes zu erfüllen, wird gegenwärtig durch Denkmalschutz AfA leicht gemacht. Alte Mauern, Räume, Treppen und Balkone erzählen Geschichten, vermitteln eine starke Atmosphäre. Ob ein Wasserpalais in Dresden oder eine Mühle in Wernheim, ob ein Schloss in Heppenheim oder ein Hof bei Köln, alte Objekte ziehen den Besitzer, den Bewohner in ihren Bann. Sie zu erhalten und zu schützen, ist ein wichtiges Ziel. Dass dabei noch Vorteile entstehen, zeigt sich als lohnenswerte Draufgabe.

Quelle: estador.de

Ein Kommentar

  1. Alles richtig, aber mit dem Erwerb einer Denkmalimmobilie sind auch Risiken verbunden, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Beispielsweise sind die Sanierungskosten in der Regel deutlich höher als bei einer normalen Immobilie. Eine Denkmalimmobilie ist auch nicht von Haus aus mehr wert als eine normale. Lassen Sie sich daher kompetent zu den Chancen und Risiken einer Investition beraten. Dr. Schütz ist hier der ideale Ansprechpartner.
    Siehe auch: https://denkmalimmobilie24.de/risiken-einer-investition-in-eine-denkmalimmobilie

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert