Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen in 2022 – diese könnten vor dem „aus“ stehen

Das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen 455-B“ könnte laut einem Bericht der „Aktion barrierefreies Bad“ vor dem „aus“ stehen. So seien im Bundeshaushalt 2022 keine Mittel für das Zuschussprogramm eingeplant. Das sind für die Eigentümer:innen schlechte Nachrichten, wenn es um eine Badsanierung geht, da das Förderprogramm gern in Anspruch genommen wird. Mit ihren Plänen warteten viele bereits seit Mitte 2021 auf die Wiederaufnahme des Programms. Folgende Möglichkeiten der Förderung sowie der Finanzierung gibt es aktuell noch.

Zuschussprogramme sind beliebt

Bereits im vergangenen Jahr waren die Zuschüsse für Barrierefreiheit schnell ausgeschöpft und bereits Mitte Juni 2021 besteht ein Antragsstopp im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen 455-B“, trotz der Erhöhung der Fördermittel. Zwar wurde im Koalitionsvertrag eine Verstärkung und Aufstockung der Fördermittel in Aussicht gestellt, so ist das Förderprogramm offenbar doch dem Rotstift zum Opfer gefallen.

Bereits in den vergangenen Monaten konnten bei der BEG-Förderung knappe Haushaltsmittel bemerkt werden – die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine belasten die Haushaltskasse stark. Nicht nur, dass das Aus der Zuschüsse für die Barrierefreiheit ärgerlich ist, sondern sie ist zudem problematisch im Hinblick auf die immer älter werdende Gesellschaft.

Nur 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland sind altersgerecht, während der Bedarf immens ist.

Diese Möglichkeiten sind 2022 noch vorhanden – Förderungen für Barrierefreiheit

Die Bauherren:innen, die den Umbau nicht verschieben möchten oder können, die haben die Möglichkeit auf eine Kreditförderung der KfW auszuweichen. Durch diese Alternative wird der Abbau von Barrieren im Programm altersgerecht umbauen – Kredit (159) durch ein zinsgünstiges Darlehn gefördert. Vor dem Umbau muss dafür eine Antrag bei einem Finanzinstitut wie bspw. der Sparkasse, Versicherung oder Bank, gestellt werden.

Diejenigen, die einen Pflegegrad vorweisen können, die erhalten einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Umbau des Badezimmers.

Ebenfalls kann ein Bausparvertrag gute Dienste leisten, wenn es um die Finanzierung des Badumbaus geht. Wer keine Förderung beantragt bzw. in Anspruch nimmt, der kann die Kosten für die Handwerker von der Steuer absetzen.

Neue Zinskonditionen für einige Förderprogramme der KfW

Betroffen von der aktuellen Zinssenkung der KfW-Bank sind folgende Förderprogramme aus dem Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen betroffen:

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • BEG Wohngebäude – Kredit (261, 262)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Maßnahmen im Gebäudebestand. Eigentümer:innen, die ihre Immobilie im Rahmen einer Sanierung für die Zukunft fit machen wollen, können mit der Förderung die Kosten für die Sanierung reduzieren. Im Programm „Wohngebäude Kredit“ werden zinsgünstige Kredite bis zu einer Höhe von 60.000 Euro bzw. 150.000 Euro gewährt, je nachdem ob es sich um eine einzelne Sanierungsmaßnahme handelt oder um eine Sanierung zum Effizienzhaus. Zusätzlich werden die Förderkredite durch einen Tilgungszuschuss attraktiv.

Für den Umbau zum „Barrierefreien Wohnen“ (Programm „Altersgerecht Umbauen (159)) erhalten Eigentümer:innen einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro für Haus und Grundstück oder für den Kauf eines Wohnraums, der bereits barrierefrei gestaltet ist.

Kredit für altersgerechtes Umbauen bis zu 50.000 Euro

Es kann durchaus der Fall eintreten, dass ein größerer Umbau notwendig ist, womit die Kosten entsprechend höher ausfallen. Doch ist nicht genügend Kapital für den benötigten Umbau zur Verfügung, dann kann aktuell der zinsgünstige KfW-Kredit 159 genutzt werden. Bei diesem handelt es sich um einen klassischen Förderkredit, der aktuell folgende Konditionen aufweist (Stand 28. Juni 2022 / Quelle kfw.de):

Zinsen bei 10 Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und 5 Jahren Zinsbindung:

  • 97 Prozent Sollzins
  • 99 Prozent p.a. Effektivzins

Der effektive Jahreszins ist abhängig von der Laufzeit und der tilgungsfreien Anlaufzeit. Unabhängig vom Alter gewährt die KfW-Darlehn bis zu 50.000 Euro für jeden, der in seiner Wohnung / seinem Haus Barrieren reduzieren möchte. Allerdings gilt auch hier wie bei den Zuschussvarianten, die es bislang gab: Im Bad wird die Barrierereduzierung gefördert und es zählen auch andere Bereiche im Haus dazu.

Zwar gibt es keinen Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit 159, wie er anderen Immobilienbesitzern durch andere KfW-Kredite bekannt ist, wie bspw. für die energetische Sanierung, aber zumindest wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. Konkret bedeutet dies, dass in den ersten bis fünf Jahren nur die Zinsen gezahlt werden müssen und erst dann mit den monatlichen Annuitäten (Zins und Tilgung) oder eben zum Schluss der Laufzeit die gesamte Kreditsumme zurückgezahlt wird (endfälliges Darlehn).

Badsanierung – welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW fördert eine Reihe an Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Badezimmer, wie bspw. die Modernisierung von Dusche, Toilette, Waschbecken und Badewanne. Beantragt wird der Kredit 159 zum Beispiel direkt bei der Hausbank. Allerdings ist es wichtig, vor dem Beginn der Sanierungs- bzw. Umbau-Maßnahmen mit dem Finanzierungspartner zu sprechen und den Kreditantrag zu stellen. Sobald der Vertrag geschlossen ist und die KfW den Kredit gegenüber dem Finanzierungspartner betätigt hat, kann mit dem Umbau gestartet werden.

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