Datenschutzgrundverordnung: Voßhoff meldet weiteren Stellenbedarf an

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff könnte für die zusätzlichen Aufgaben durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mehr Personal benötigen als ursprünglich geplant. Ob der bereits bewilligte Stellenzuwachs „ausreichend sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abschätzbar“, sagte Voßhoff dem „Handelsblatt“. „Insbesondere hat der Gesetzgeber im Rahmen der Anpassung der DSGVO an nationales Recht noch zu entscheiden, wer die gemeinsame Vertretung der nationalen Datenschutzaufsicht im künftigen europäischen Datenschutzausschuss übernimmt und welche nationale Datenschutzaufsicht die zur Koordinierung dieser Aufgabe notwendige Anlaufstelle einzurichten hat.“

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anpassungs- und Umsetzungsgesetz sei hierzu ihre Behörde vorgeschlagen. „Die Übernahme dieser Aufgabe erfordert einen weiteren Stellenbedarf.“ Bisher – für das Jahr 2017 – hat der Bundestag laut Voßhoff insgesamt 49 neue Stellen bewilligt. Von diesen Stellen seien 32 für die Datenschutzgrundverordnung vorgesehen. Allerdings seien 20 dieser Stellen bis Dezember 2017 gesperrt. „Für die Freigabe ist eine Bedarfsanalyse mit Blick auf die neuen Aufgaben nach der DSGVO erforderlich.“ Bei Umsetzung der bewilligten Stellen würde die Anzahl der Mitarbeiter seit dem Amtsantritt der Bundesbeauftragten Andrea Voßhoff von etwa 85 im Jahr 2014 auf etwa 160 steigen. Für den personellen Mehraufwand erhält die Bundesdatenschutzbeauftragte mehr Geld aus dem Bundeshaushalt. Für 2017 sind laut der Behörde für die Beamtenbesoldung sowie für die Entgelte der Tarifbeschäftigten insgesamt rund eine Million Euro mehr gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Dies betrifft sowohl zusätzliches Personal für neue Aufgaben wie die DSGVO als auch Tariferhöhungen.

Foto: Tastatur, über dts Nachrichtenagentur

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