Sondierungspapier von Union und SPD im Wortlaut (Teil 2)

Union und SPD haben sich am Freitag auf ein 28-seitiges Sondierungspapier geeinigt. Im Folgenden dokumentiert die dts Nachrichtenagentur den Wortlaut des Textes (Teil 2): „Finanzen und Steuern – Union und SPD wollen die finanziellen Spielräume, die aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage bestehen, verantwortlich und sozial ausgewogen für politische Gestaltung nutzen. Wir sind uns über das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden einig. Union und SPD wollen insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir wollen den Soli schrittweise abschaffen und in dieser Wahlperiode mit einem deutlichen ersten Schritt beginnen durch den rund 90 Prozent aller Soli-Zahler durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Soli entlastet werden. Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; an dem Ziel der Einführung einer Finanztraktionssteuer im europäischen Kontext halten wir fest. Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen und internationalen Rahmen bekämpfen. Für die Jahre 2018 bis 2021 sind nach der Finanzplanung des Bundes für die Haushaltsaufstellung (51. Finanzplan) Ausgaben von 1,392 Billionen Euro vorgesehen. […] Mit den Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen wollen wir einen Investitionsfonds einrichten, der für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung steht. Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit 17 insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus. Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Wir wollen durch die konkrete Programmgestaltung sicherstellen, dass die Mittel, die der Bund für definierte Aufgaben, zum Beispiel den sozialen Wohnungsbau, an andere Gebietskörperschaften gibt, auch vollständig für genau diese Zwecke eingesetzt werden. Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Diese Spielräume wollen wir uns auch durch eine umfassende Aufgabenkritik sowie eine regelmäßige Überprüfung der Ausgaben auf Effektivität und Effizienz erarbeiten. – Innen, Recht und Verbraucherschutz – I. Pakt für den Rechtsstaat – Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern wollen wir um zusätzlich 15.000 Stellen (7.500 im Bund, 7.500 in den Ländern) ausbauen. Auch für die Länder streben wir eine zeitnahe Umsetzung an. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat schließen. Bestandteil dieses Paktes sind mindestens 2.000 neue Stellen in der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden) sowie eine bessere IT- und Gebäudeausstattung sowie effiziente Verfahren. Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie setzt Datensicherheit voraus. IT-Strukturen müssen sicher betrieben werden können. Wir sind uns einig, dass dort, wo Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden können, Handlungsbedarf besteht. Es müssen gemeinsam zwischen Bund und Ländern, möglichst sogar in ganz Europa, Sicherheitsstandards für die IT-Strukturen und den Schutz der kritischen Infrastruktur entwickelt werden. Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im Umgang mit dem Internet wie außerhalb des Internets. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Cyberabwehr soll ausgebaut, verbessert und strukturell neu geordnet werden. Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität werden wir konsequent bekämpfen. Dafür werden wir auch den Zoll stärken. Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß IMK-Beschluss). Beim Umgang mit terroristischen Gefährdern wollen wir gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und klare Zuständigkeitsregelungen. Wir werden die Europäische Sicherheitskooperation verstärken. Wir werden den Zivil- und Katastrophenschutz sachgemäß und den heutigen Anforderungen entsprechend strukturieren und ausstatten. – II. Recht – Eine moderne Gesellschaft braucht modernes Recht in den Bereichen: – Opferschutz – Folgen der Digitalisierung (z. B. Personengesellschaftsrecht, Europa-GmbH, haftungsrechtliche Fragen) – Urheberrecht – Familienrecht/Abstammungsrecht – Betreuungsrecht/Selbstbestimmung – Gleichberechtigung/Vielfalt – Strafprozessordnung (z. B. DNA-Analysen) – III. Prävention – Zur Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität aller Art ist Prävention genauso wichtig wie eine konsequente Antwort des Rechtsstaates. Dabei wollen wir die Erkenntnisse aus kriminologischen Fakten und wissenschaftlichen Studien berücksichtigen. Beispielhaft werden wir die Programme für den Einbruchschutz (KfW-Programm) verstetigen und ausbauen. – IV. Stärkung der Zivilgesellschaft – Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen! Deshalb wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft umsetzen: – Nachhaltige Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention – Stärkung politischer und kultureller Bildung (beispielhaft unterstützen wir das „Forum Recht“) – Bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, dazu wollen wir bestehende Regelungen entbürokratisieren – Gemeinnützigkeitsrecht verbessern – Bundesfreiwilligendienst ausbauen – Programme gegen Rechtsextremismus ausbauen – Programme gegen Linksextremismus ausbauen – Programme gegen Antisemitismus ausbauen – Programme gegen Islamismus und Salafismus ausbauen – Der Gewalt gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden. – V. Volksinitiative, Volksbefragung, Volksentscheid – Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden. – VI. Verbraucherschutz – Wir wollen den Verbraucherschutz auch in der digitalen Welt sicherstellen. Gleiches Recht für alle muss durch Netzneutralität und diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleistet werden. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher verbessern. – VII. Sport – Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die Integration, Inklusion und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Neben der wichtigen Aufgabe des Breitensports werden wir die beschlossene Reform der Förderung des Leistungssports mit allen Beteiligten umsetzen und dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen. – Migration und Integration – I. Zuwanderung – Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention. Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere auf das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden. Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf. Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die Aufnahme und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft gelingt, vielmehr beinhaltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen (Versorgung mit Kita-Plätzen, Schulen, Wohnungen etc.). Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt. Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket. Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechen- den Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge. – Entwicklungszusammenarbeit verbessern – Ausbau humanitären Engagements – Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung internationaler Polizeimissionen) – Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen) – Verstärkter Klimaschutz – Restriktive Rüstungsexportpolitik – Wir werden eine Kommission Fluchtursachen im Deutschen Bundestag einrichten. Wir treten ein für ein gemeinsames europäisches Asylsystem einschließlich eines fairen Verteilmechanismus für Schutzbedürftige. Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten weiter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiter- entwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar. Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen. Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige läuft aus. Anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte tritt eine Neuregelung, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen wie folgt geregelt wird: 1. Im Rahmen der Gesamtzahl ermöglichen wir 1.000 Menschen pro Monat den Nachzug nach Deutschland. Im Gegenzug laufen die EU-bedingten 1.000 freiwilligen Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und Italien aus. 2. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt, – wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, – keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, – es sich nicht um Gefährder handelt, – eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. 3. Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden. 4. In den Deutschen Bundestag wird im Januar ein Gesetz eingebracht, das den Status quo (Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte) so lange verlängert bis die obenstehende Neuregelung in Kraft gesetzt ist. Mit dieser Abrede ist untrennbar verbunden die unverzügliche Erarbeitung und Verabschiedung der oben genannten gesetzlichen Regelung bis zum 31.07.2018. – II. Erwerbsmigration – Der Teil der Migration, den wir steuern können, muss sich primär an den volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes orientieren. Wir wollen ein modernes, in sich konsistentes Migrationsrecht schaffen. Dabei streben wir an, alle Migrationsfragen analog zur Systematik des Sozialgesetzbuchs grundlegend und einheitlich zu kodifizieren. Als ersten Teil dieses Gesetzbuches regeln wir die Fachkräfteeinwanderung. Wir wollen damit den Zuzug qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland attraktiver machen sowie ordnen und steuern. In diesen Kontext gehört auch eine Verbesserung und Vereinfachung für den Aufenthalt langjährig Geduldeter, die die Integrationsanforderungen im Sinne von § 25 a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen. Die Förderung nach der 3plus2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden. – III. Gelingende Integration – Bestehende Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen werden wir fortführen. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit. Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die Zuständigkeiten wollen wir in diesem Bereich effizienter gestalten. Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Eine Verfestigung von Aufenthaltsrechten wollen wir dabei vermeiden. – IV. Effizientere Verfahren – Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den ANkER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung stattfinden. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Dies findet in den AnKER-Einrichtungen statt. Dies gilt auch für unbegleitete Minderjährige, bevor deren Inobhutnahme durch die Jugendämter erfolgt. Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse (z.B. Identitätsfeststellung, Aufnahmewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearingstelle, ZUR) wollen wir weiter verringern. Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des BAMF. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt. – Wohnungsbau, Mieten, Kommunen und ländlicher Raum – Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West. – -I. Wohnraumoffensive – Unser Ziel ist es, dass 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu sind Maßnahmen im Bereich der Baulandmobilisierung, finanzielle Anreize und Maßnahmen zur Eigentumsbildung erforderlich. – Wir werden die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern. – Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. – Wir werden den Gemeinden bundeseigene Grundstücke (BImA) für den Wohnungsbau zu vergünstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Finanzielle Anreize für den Wohnungsbau werden wir durch folgende Maßnahmen schaffen: – Wir werden durch zweckgebundene Zuweisungen die Beteiligung des Bundes am sozialen Wohnungsbau auch für die Jahre 2020 und 2021 auf rechtssicherer Grundlage garantieren. – Wir schaffen steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsbau. – Wir werden Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell unterstützen. – II. Mieten – Unser Ziel ist es, dass eine finanzielle Überforderung von Mietern durch unverhältnismäßig steigende Mieten vermieden wird: – Wir werden durch Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Einführung und Anwendung des „qualifizierten Mietspiegels“ verbreitern. Die Verlängerung des Bindungszeitraumes für einen qualifizierten Mietspiegel werden wir prüfen. – Die Mietpreisbremse wird zum Ende des vorgesehenen Geltungszeitraumes auf Wirksamkeit und insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Rechtsprechung evaluiert. – Wir werden eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien werden wir regelmäßig prüfen. – Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden die Anforderungen der EnEV 2016 weiterhin maßgeblich sein, damit weiterer Kostenauftrieb für die Mietpreise vermieden wird. Die anzustrebenden CO 2-Einsparungen können auch auf Quartiers- und Siedlungsebene bilanziert werden. – Modernisierungsumlagen sollen nicht zu unverhältnismäßigen Mieterhöhungen führen. Wir werden die Modernisierungsumlage mit Blick auf die gesunkenen Zinsen absenken und an den Zinsverlauf anpassen. – III. Kommunen – Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungsfähigen Kommunen im urbanen und ländlichen Raum, in Ost und West: – Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und anpassen, u.a. die Städtebauförderung und Integrationsprogramme. – Wir werden Strukturschwächen im ländlichen Raum, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern bekämpfen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, zum Beispiel durch Dezentralisierungsstrategien. Eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten. Dabei prüfen wir auch Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altenschulden und hohen Kassenkrediten. – Wir werden ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken. – Landwirtschaft – Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft – sowohl ökologisch als auch konventionell. Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen auf EU-Ebene an. Aber die Förderstrukturen nach 2020 müssen gezielter und einfacher als bisher ausgerichtet werden. Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Effizienz für eine marktfähige Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert. Insofern sind besonders Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie die Wahrung sozialer Standards im öffentlichen Interesse auch öffentlich zu fördern. Der gesellschaftlich geforderte Wandel in der Landwirtschaft und die veränderten Erwartungen der Verbraucher bedürfen einer finanziellen Förderung – national wie europäisch. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Wir halten an der Saatgutreinheit fest. Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU). Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden wir gemeinsam Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln und unter anderem umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden wir in einem EU-konformen Rahmen verankern. Die Umsetzung der Ackerbaustrategie werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft vornehmen und adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzen. Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten wir mit zusätzlichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig durchführen zu können. Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene. Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Ausbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel). Der Mehraufwand muss honoriert werden. Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen. Das Töten von Eintagsküken werden wir beenden. Wir führen eine nationale Nutztierhaltungsstrategie ein, die den Tier- und Umweltschutz genauso beachtet wie die Qualität bei der Produktion und Marktorientierung. Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 ha/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann. – Klimaschutz, Energie und Umwelt – I. Klimaschutz – Wir bekennen uns zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 wollen wir so schnell wie möglich schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche realisiert werden. Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll: – Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren, – Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung, – einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes. Ein paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden. – II. Energiewende – Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken. Vorgesehen ist eine Sonderausschreibung, mit der acht bis zehn Millionen t CO 2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze. Wir wollen – weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze (Netzausbaubeschleunigungsgesetz). – die Sektorenkoppelung in Verbindung mit Speichertechnologien voranbringen. – die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren. – III. Umwelt – Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Dazu werden wir folgende Maßnahmen umsetzen: – Programm „Nationales Naturerbe“ fortsetzen – Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausbauen – Endlagersuche zielstrebig fortsetzen – Erhalt der Biodiversität und den Artenschutz als Querschnittsaufgabe verankern und entsprechende Bundesprogramme weiter stärken – „Aktionsprogramm Insektenschutz“ – die Potenziale der Landwirtschaft für Klimaschutz und Biodiversität nutzen – die Vermüllung der Weltmeere eindämmen; Müllvermeidung und Recycling stärken – durch multi- und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den Aus- und Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen. – Außen, Entwicklung und Bundeswehr – Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet. Wir setzen uns für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein. Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation sowie Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen dieses vernetzten Ansatzes bleibt die Bundeswehr ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. – I. Bundeswehr – Wir betonen den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Damit sie die ihr erteilten Aufträge in allen Dimensionen sachgerecht erfüllen kann erfüllen kann, werden wir den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung stellen. Wir werden auch unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen. Die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent ist unser Ziel. Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort weitgehend militärisch zurückgedrängt. Deshalb können wir das Ausbildungsmandat im Nordirak auslaufen lassen und beenden. Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abgesenkt werden. In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere durch capacity building weiterentwickeln. Unsere Beteiligung am RSM-Mandat in Afghanistan wollen wir bei unverändertem Auftrag fortsetzen. Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz der Ausbilder erhöhen. Die UN-mandatierte Mission MINUSMA in Mali wird fortgesetzt. Zur Übernahme der Feldlagerverantwortung von den Niederländern werden wir die Obergrenze im geringen Umfang heraufsetzen. Völkerrechtswidrige Tötungen durch autonome Waffensysteme lehnen wir ab und wollen sie weltweit ächten. Wir werden im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen. – II. Fluchtursachenbekämpfung – Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter auseinanderlaufen. Globalisierung muss gerecht gestaltet werden. Fluchtursachen bekämpfen heißt insbesondere, sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen, faire und nachhaltige Handelsstrukturen zu etablieren, eine Welt ohne Hunger und Terror zu schaffen, nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung, Gleichberechtigung, Sicherheit und Frieden in Entwicklungs- und Krisenländern zu investieren und den Aufbau von demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen zu unterstützen. – III. Türkei – Die Türkei ist für uns ein wichtiger Partner und Nachbar, zu dem wir vielfältige Beziehungen haben. Die Lage der Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten hat sich verschlechtert. Deshalb wollen wir bei den Beitrittsverhandlungen keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen. Solange die Türkei die notwendigen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann es keine Visa-Liberalisierung oder eine Erweiterung der Zollunion geben. – IV. Rüstungsexporte – Wir schränken die Rüstungsexporte weiter ein, schärfen die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten. Ergänzend zu den Kleinwaffen-Grundsätzen vom Mai 2015 streben wir weitere Restriktionen an. Auf dieser Basis streben wir eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik an und wollen den gemeinsamen Standpunkt der EU fortentwickeln. Die Bundesregierung wird ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind. – Kunst, Kultur und Medien – Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. In ihrer Freiheit und Vielfalt bereichern sie unser Leben, prägen unsere kulturelle Identität und schaffen Freiräume für kritischen Diskurs. Mit einer fortschrittlichen Kulturpolitik nach Innen und Außen fördern wir Dialog, Austausch, Verständigung und Kooperation und stärken den Zusammenhalt in einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Indem wir Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich machen, im urbanen und ländlichen Gebiet, unabhängig von Einkommen und Herkunft, ermöglichen wir echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Deshalb wollen wir einen besseren Zugang zu kulturellen Einrichtungen und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum und gemeinsam mit Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und das kulturelle Erbe erhalten, gestärkt und modernisiert werden. Mit einer „Agenda für Kultur und Zukunft“ entwickeln wir die Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung, Populismus, Zukunft von Arbeit und Kommunikation weiter: – Die auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur sollen mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit gestärkt sowie für Kultur- und Bildungseinrichtungen auf den Weg ins digitale 21. Jahrhundert geöffnet werden; – ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken; – eine Stärkung der Kultur- und Bildungspolitik und der Ausbau unserer kulturellen Infrastruktur im In- und Ausland, um die Werte unseres Landes im globalen Wettbewerb der Narrative auch im digitalen Raum erfolgreich zu vertreten; – eine Stärkung des Beitrags von Kultur und Bildung für ein gemeinsames Europa; – eine Initiative für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Presse und Meinung, auch im Hinblick auf Exilerfahrungen; – eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht. Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lösungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit von Künstlern und Kreativen. Ohne Erinnerung keine Zukunft! Zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehört die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der SED-Diktatur, der deutschen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente unserer Demokratiegeschichte. Demokratie braucht eine informierte und vielfältige Öffentlichkeit. Presse- und Medienfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns grundlegende Werte, die wir ins- besondere im digitalen Zeitalter stärken müssen. Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche Welle ein unverzichtbarer Akteur, den wir weiter stärken. – Arbeitsweise – Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken. Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land verstehen. Der Deutsche Bundestag muss der zentrale Ort der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland sein. Wir stärken die Entscheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat. Die Fraktionen werden zweimal im Jahr zu internationalen und nationalen gesellschaftlichen Themen im Plenum Orientierungsdebatten führen. Wir wollen, dass die Bundeskanzlerin dreimal jährlich im Deutschen Bundestag befragt werden kann und die Regierungsbefragung neu strukturiert wird. Diese Vorschläge werden wir mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag besprechen. Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen.“

>> Teil 1 <<

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert